Wir haben im Bundestag
die Aufbauhilfe 2021 beschlossen, um die von der Flut betroffenen Regionen zu unterstützen.
Damit stellt der Bund bis zu 30 Milliarden für den schnellen Wiederaufbau bereit.
Außerdem wird die Insolvenzantragspflicht bis Ende Januar 2022 ausgesetzt. Dadurch
gewinnen die Unternehmen der betroffenen Regionen Zeit, um Arbeitsplätze zu
sichern. Zudem schaffen wir mit dem neuen Gesetz die rechtlichen
Voraussetzungen für ganz praktische Hilfe vor Ort.