Soeben wurde eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen und somit das weitgehende Ende der bundesweit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Ab dem 20. März gilt ein Basisschutz mit Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie einer Testpflicht in Krankenhäusern, Heimen, Kitas und Schulen. Über strengere Auflagen aufgrund regional hoher Inzidenzen und einer hohen Krankenhausbelastung können die Bundesländer entscheiden. Angesichts der hohen und steigenden Inzidenzen mag dieser Beschluss merkwürdig erscheinen. Doch dank einer Impfquote von 75% und einem milderen Verlauf der Omikron-Variante haben sich die Infektionszahlen weitgehend von der Intensivbettenbelegung entkoppelt. Daher sind bundesweite Maßnahmen nicht mehr gerechtfertigt. Doch das ist keine Entwarnung! Der Virus ist weiterhin präsent, deshalb passt auf euch auf! #impfenhilft