Die Bewegung von Kindern, aber auch von Erwachsenen ist gerade während der Pandemie wichtig, deshalb haben wir die Änderungen am Infektionsschutzgesetz im parlamentarischen Verfahren angepasst. Zusätzlich hat die SPD erreicht, dass wir ein Paket in Höhe von 2 Mrd. für Schülerinnen und Schüler auflegen, um Lernrückstände aufzuholen. Heute haben wir das Gesetz beschlossen.
Folgende Regeln gelten nun:
- Ausgangsbeschränkung von 22–5 Uhr (Spaziergänge sind alleine von 22–24 Uhr erlaubt) bei 7‑Tage-Inzidenz über 100
- Schulen: Wechselunterricht bei 7‑Tage-Inzidenz 100–165
- Schulen: Distanzunterricht bei 7‑Tage-Inzidenz über 165
- Kitas: Eingeschränkter Betrieb bei 7‑Tage-Inzidenz 100–165
- Kitas: Geschlossen bei 7‑Tage-Inzidenz über 165 (Notbetreuung bleibt möglich)
- Einzelhandel: Produkte bestellen und abholen ist möglich (Click & Collect)
- Einzelhandel: Shoppen im Geschäft ist mit Terminbuchung und negativem Test bei einer 7‑Tage-Inzidenz von unter 150 möglich (Click, Test & Meet)
- Kinder: Sport ist draußen kontaktlos in Gruppen bis 5 Personen möglich
- Körpernahe Dienstleistungen: Besuch beim Friseur und der Fußpflege möglich mit negativem Test
- Beteiligung des Bundestags: Die Bundesregierung kann künftig mit Rechtsverordnungen ergänzende Regelungen festlegen. Der Bundestag muss diesen aber zustimmen!
Gerade Kinder treffen die Einschränkungen in der Schule und Kita hart. Daher legen wir ein #Corona-Aufhol-Paket im Umfang von 2 Mrd. auf: Es geht darum, Lernrückstände aufzuholen, spezielle Nachhilfeangebote zu schaffen und Sozialarbeit in Schulen und Kitas auszubauen!