Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich verbessert: Ab sofort ist jedes Unternehmen antragsberechtigt, das in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr hatte. Außerdem wird die Förderung großzügiger: Es gibt jetzt bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat. Das gilt auch für November und Dezember 2020. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt, denn Abschreibungen auf Saisonware können jetzt zu 100 Prozent als Fixkosten angerechnet werden. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt und die maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.