Sabine Poschmann MdBSabine Poschmann MdB
  • Über mich
    • Mit­glied­schaf­ten
    • Glä­ser­ne Abge­ord­ne­te
    • Pres­se­fo­tos
  • Aktu­el­les
  • Wahl­kreis
  • Bun­des­tag
    • Info­post
    • Reden im Ple­num
    • Erfol­ge der Frak­ti­on
    • Besuch in Ber­lin
  • News
  • Kon­takt
14. August 2019
Wahlkreis

Ange­hö­ri­ge von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und von Men­schen mit Behin­de­rung wer­den ent­las­tet

Ange­hö­ri­ge von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und von Men­schen mit Behin­de­rung wer­den ent­las­tet
14. August 2019
Wahlkreis

Kin­der deren Eltern Sozi­al­leis­tun­gen erhal­ten und pfle­ge­be­dürf­tig
wer­den, muss­ten bis­her für deren Unter­halt auf­kom­men. Das ändert sich jetzt mit
dem Ange­hö­ri­gen-Ent­las­tungs­ge­setz, des­sen Ent­wurf vom Bun­des­ka­bi­nett auf den
Weg gebracht wur­de. Künf­tig müs­sen Ange­hö­ri­ge erst ab einem Ein­kom­men von mehr
als 100.000 Euro für den Unter­halt der Eltern auf­kom­men. Das ent­las­tet bei­de
Sei­ten deut­lich: Kin­der mit nied­ri­ge­ren Ein­künf­ten brau­chen nicht mehr zu
befürch­ten, für ihrer Eltern ein­ste­hen zu müs­sen und Eltern müs­sen sich kei­ne
Sor­gen über even­tu­el­le finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten ihrer Kin­der machen. Rund 275.000
Fami­li­en pro­fi­tie­ren von die­ser Neue­rung.
Das Gesetz ent­las­tet zudem Eltern von Kin­dern mit
Behin­de­run­gen. Sie müs­sen zukünf­tig nicht mehr einen monat­li­chen Bei­trag zur
Ein­glie­de­rungs­hil­fe leis­ten.

Des Wei­te­ren sind im Ange­hö­ri­gen-Ent­las­tungs­ge­setz
wich­ti­ge Ver­bes­se­run­gen für die Teil­ha­be von Men­schen mit Behin­de­run­gen
vor­ge­se­hen. Die ergän­zen­de unab­hän­gi­ge Teil­ha­be­be­ra­tung wird ent­fris­tet und
auf­ge­stockt. Seit 2018 för­dert der Bund die­se Bera­tungs­stel­len, in denen
Men­schen mit Behin­de­run­gen vor allem von Men­schen mit Behin­de­run­gen bera­ten
wer­den. Auf Augen­hö­he und kos­ten­los kön­nen sie sich über Leis­tun­gen nach den
Sozi­al­ge­setz­bü­chern und den zustän­di­gen Anlauf­stel­len infor­mie­ren. Bis­her war
die Bera­tung bis zum 31. Dezem­ber 2022 befris­tet.

Die Ein­füh­rung eines Aus­bil­dungs­bud­gets ermög­licht es,
außer­halb von Werk­stät­ten eine betrieb­li­che Aus­bil­dung auf­zu­neh­men. Dar­über
hin­aus erhal­ten die­je­ni­gen, die an Berufs­bil­dungs­maß­nah­men teil­neh­men, Anspruch
auf Grund­si­che­rung im Alter und Leis­tun­gen bei Erwerbs­min­de­rung.

 

Mit dem Gesetz haben wir ein Paket geschnürt, das Inklu­si­on ein gro­ßes Stück vor­an­bringt und Ange­hö­ri­ge gezielt ent­las­tet. Das Gesetz soll zum 1. Janu­ar 2020 in Kraft tre­ten.

 


ARTIKEL TEILEN
Vorheriger BeitragBundestagsborussen engagieren sich für BVB-LernzentrumNächster Beitrag Mehr Schutz für Mieter durch Wohn- und Mietpaket

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Letz­te Bei­trä­ge

Fro­he Ostern!20. April 2025
Jah­res­emp­fang der ASF: “Star­ke Frau­en in sozia­len Beru­fen und Enga­ge­ment”14. April 2025
Geseg­ne­tes Pes­sach­fest!12. April 2025

Kate­go­rien

  • Bundestag
  • Wahlkreis
© Sabine Poschmann, MdB     Impressum | Datenschutz
Wir verwenden Cookies für eine bessere Nutzererfahrung. Impressum | Datenschutz
EinstellungenAKZEPTIEREN
Privacy & Cookies Policy

Ihre Privatsphäre

Wenn Sie eine Website besuchen, werden möglicherweise Informationen in Ihrem Browser gespeichert oder von diesem abgerufen, meist in Form von Cookies. Diese Informationen können sich auf Sie, Ihre Vorlieben oder Ihr Gerät beziehen und werden hauptsächlich verwendet, damit die Webseite so funktioniert, wie Sie es erwarten. Die Informationen identifizieren Sie in der Regel nicht direkt, bieten Ihnen jedoch eine personalisierte Web-Erfahrung. Da wir Ihr Recht auf Privatsphäre respektieren, können Sie festlegen, welche Arten von Cookies Sie zulassen möchten. Klicken Sie auf die Überschriften der verschiedenen Kategorien, um mehr zu erfahren und unsere Standardeinstellungen zu ändern. Das Blockieren einiger Arten von Cookies kann sich jedoch auf Ihre Erfahrung mit der Website und den von uns angebotenen Diensten auswirken.
Erforderliche Cookies
immer aktiv
Diese Cookies sind für das Funktionieren der Website erforderlich und können in unseren Systemen nicht ausgeschaltet werden. Sie werden in der Regel nur als Reaktion auf von Ihnen durchgeführte Aktionen festgelegt, welche eine Abfrage von Diensten erfordern, wie z. B. das Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, Anmelden oder Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass er diese Cookies blockiert oder Sie über die Nutzung benachrichtigt, jedoch funktionieren dann einige Teile der Website nicht. Diese Cookies beinhalten keine personenbezogenen Daten.
Analytische Cookies
Mit diesen Cookies können wir Besuche und Zugriffsquellen zählen, um die Leistung unserer Website zu messen und zu verbessern. Sie helfen uns zu erkennen, welche Seiten am meisten und welche am wenigsten beliebt sind und wie sich Besucher auf der Website bewegen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind aggregiert und daher anonym. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, wissen wir nicht, wann Sie unsere Website besucht haben und werden nicht in der Lage sein, die Leistung der Webseite zu überwachen.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN