Kinder deren Eltern Sozialleistungen erhalten und pflegebedürftig
werden, mussten bisher für deren Unterhalt aufkommen. Das ändert sich jetzt mit
dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, dessen Entwurf vom Bundeskabinett auf den
Weg gebracht wurde. Künftig müssen Angehörige erst ab einem Einkommen von mehr
als 100.000 Euro für den Unterhalt der Eltern aufkommen. Das entlastet beide
Seiten deutlich: Kinder mit niedrigeren Einkünften brauchen nicht mehr zu
befürchten, für ihrer Eltern einstehen zu müssen und Eltern müssen sich keine
Sorgen über eventuelle finanzielle Schwierigkeiten ihrer Kinder machen. Rund 275.000
Familien profitieren von dieser Neuerung. Das Gesetz entlastet zudem Eltern von Kindern mit
Behinderungen. Sie müssen zukünftig nicht mehr einen monatlichen Beitrag zur
Eingliederungshilfe leisten.
Des Weiteren sind im Angehörigen-Entlastungsgesetz
wichtige Verbesserungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
vorgesehen. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird entfristet und
aufgestockt. Seit 2018 fördert der Bund diese Beratungsstellen, in denen
Menschen mit Behinderungen vor allem von Menschen mit Behinderungen beraten
werden. Auf Augenhöhe und kostenlos können sie sich über Leistungen nach den
Sozialgesetzbüchern und den zuständigen Anlaufstellen informieren. Bisher war
die Beratung bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Die Einführung eines Ausbildungsbudgets ermöglicht es,
außerhalb von Werkstätten eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen. Darüber
hinaus erhalten diejenigen, die an Berufsbildungsmaßnahmen teilnehmen, Anspruch
auf Grundsicherung im Alter und Leistungen bei Erwerbsminderung.
Mit dem Gesetz haben wir ein Paket geschnürt, das Inklusion ein großes Stück voranbringt und Angehörige gezielt entlastet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.