Mit dem heute beschlossenen Qualifizierungschancengesetz
ergreifen wir eine ganze Reihe von Maßnahmen, um Beschäftigte zu fördern und zu
entlasten.
Denn künftig können Arbeitnehmer, die sich beruflich
fortbilden möchten, eine Weiterbildung problemlos bei der Bundesagentur für
Arbeit beantragen und zwar unabhängig von Qualifikation, Alter oder
Betriebsgröße. Hat ein Arbeitnehmer eine solche Weiterbildung beantragt, kommt
die Bundesagentur für Arbeit auch für einen Großteil der anfallenden Kosten
auf. Um auch Beschäftigten in kleineren Unternehmen die Chance auf
Weiterbildung zu geben, gilt dabei: je kleiner der Betrieb, umso mehr Kosten
werden übernommen. Damit gehen wir einen ersten, wichtigen Schritt in
Richtung einer Arbeitsversicherung!
Zusätzlich stärken wir die Rechte von kurzzeitig
Beschäftigten. Hat ein Arbeitnehmer künftig innerhalb von 30 Monaten zwölf
gearbeitet, hat er bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bislang musste man
dieses Pensum innerhalb von 24 Monaten schaffen.
Teil des Gesetzes ist zudem, dass künftig auch im
Luftverkehr Betriebsratsgründungen uneingeschränkt möglich sind.
Zu guter Letzt konnten wir erreichen, dass Arbeitnehmer
weniger von ihrem Gehalt in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Dazu
sinkt der entsprechende Beitragssatz um 0,5 Prozentpunkte. Bei einem
Bruttoeinkommen von 3.000 Euro hat man damit künftig 90 Euro im Jahr mehr zur
Verfügung. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.