Seit vergangener Woche bin ich mit vielen Friseuren im Gespräch, gestern mit der Innung auch vor Ort. Viele sehen sich mit dem Rücken zur
Wand. Ich kann nur sagen: Haltet durch! Die Hilfen sollen laut Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) ab Mitte des
Monats fließen.
Um Unternehmen einfacher und besser zu unterstützen, haben wir die Überbrückungshilfe verbessert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen
Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat
im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für
den betreffenden Monat beantragen. Ein darüberhinausgehender Nachweis
entfällt. Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021. Außerdem haben wir die monatlichen Höchstbeträge deutlich erhöht und
vereinheitlicht: Unternehmen können bis zu 1,5 Millionen Euro
Überbrückungshilfe pro Monat erhalten (statt 200.000 bzw. 500.000 Euro).
Die Abschlagszahlungen werden auf 100.000 Euro erhöht. Erste Abschlagszahlungen sind im Februar zu erwarten, die endgültige
Bescheidung durch die Länder ab März. Wie bisher gilt: Die Fixkostenerstattung
ist abhängig vom Umsatzrückgang.