Ab heute können die Überbrückungshilfen des Bundes beantragt werden. Sie sind für kleine u. mittelständische Unternehmen gedacht, die ganz oder zum großen Teil ihren Betrieb aufgrund der Corona-Pandemie einstellen mussten. Die maximale Förderung wurde im Vergleich zur Soforthilfe auf 50.000 erhöht und wie bei den Soforthilfen müssen Hilfen für nachweisbare Fixkosten nicht zurückgezahlt werden. Mehr Infos gibt es hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Beantragung der Überbrückungshilfen gestartet