Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist seit Jahren
rückläufig. Mit unseren heute im Bundestag beschlossenen Änderungen am
Transplantationsgesetz gehen wir dieses Problem an.
Oberstes Ziel ist, die Voraussetzungen in den
Krankenhäusern für eine erfolgreiche Organspende zu verbessern. Denn oft werden
mögliche Spender nicht erkannt und gemeldet, weil zu wenig Zeit und Geld
vorhanden sind.
Daher stärken wir die Rolle der
Transplantationsbeauftragten in den Kliniken und geben ihnen mehr Zeit für ihre
Arbeit. Gleichzeitig erhalten Krankenhäuser, die Organspenden durchführen,
dafür künftig eine höhere Vergütung.
Da Organspende für alle Beteiligten ein sensibles Thema
ist, schaffen wir klare Regelungen für den anonymisierten Austausch zwischen Empfängern
und den nächsten Angehörigen des Spenders. Denn ein solcher Austausch schafft
Sicherheit und Vertrauen und ist für eine erfolgreiche Spende von größter
Bedeutung.