Die Europäische Kommission versucht zurzeit auf verschiedenen Wegen den Dienstleistungssektor zu deregulieren, was in Deutschland vor allem die Freien Berufe betrifft. Das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist eine Maßnahme. Sie zielt in erster Linie auf die verbindlichen Vergütungssätze für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, ab. Die EU-Kommission kritisiert, dass dadurch Architekten und Ingenieure aus dem EU-Ausland davon abgehalten werden, sich in Deutschland niederzulassen.
Ich hatte hierzu ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages angefordert. Dieses stellte ich heute bei der Veranstaltung HOAI auf dem europäischen Prüfstand des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) in Berlin vor.
Im Großen und Ganzen werden die Argumente der EU gegen die HOAI kritisch bewertet. Und auch ich sehe diese kritisch. Die HOAI erhält in Deutschland die kleinteilige und somit wohnortnahe Struktur der Architekten- und Ingenieurbüros, weil sie eine Abwärtsspirale beim Preis verhindert. Zudem trägt sie zu einer hohen Qualität der Dienstleistungen und zum Schutz der Verbraucher bei. Es gibt also gute und wichtige Gründe, warum wir feste Tarife in diesem Bereich haben. Wir sollten diese bewährten Standards nicht vorschnell aufgeben. Ich werde mich daher weiter für den Erhalt der HOAI einsetzen.