Die Union hat lange blockiert, aber wir haben uns durchgesetzt: Das Kabinett hat nun das Rückkehrrecht von Teilzeit- in Vollzeitarbeit beschlossen. Die erste wichtige Hürde ist somit genommen und eine zweite wichtige Forderung von uns aufs Gleis gesetzt.
Ziel der Regel, die für Arbeitgeber mit mehr als 45 Beschäftigten gilt, ist, dass Arbeitnehmer flexibel auf bestimmte Situationen in ihrem Leben reagieren und ihre Arbeitszeit anpassen können. Mit dem Recht auf Brückenteilzeit geben wir den Arbeitnehmern mehr Sicherheit und Freiheit. Sie können ohne Sorge in begrenzte Teilzeitarbeit und wieder zurück wechseln. Falls die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit verweigern, müssen sie angeben, warum ein Teilzeitbeschäftigter abgelehnt wurde eine weitere gute Nachricht für Arbeitnehmer.