Mit den Stimmen der Koalition hat der Deutsche Bundestag heute das
Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) beschlossen. Damit wird eine
wichtige Zusage aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem Gesetz werden
Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger spürbar von Bürokratie entlastet.
Wir haben in der vergangenen Wahlperiode die Serie der
Bürokratieentlastungsgesetze begonnen und führen diese nun konsequent fort. Mit
dem BEG III sorgen wir für eine jährliche Entlastung von über einer Milliarde
Euro. Das ist ein weiterer Schritt nach vorn, der für Unternehmen Zeit- und
Geldersparnisse bringt.
Zentrale Punkte sind die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen bei der Archivierung von
Steuerunterlagen und die Einführung des digitalen Meldescheins im Hotelgewerbe.
Ergänzend wird ein Basisregister in Verbindung mit einer einheitlichen
Wirtschaftsnummer geschaffen. Damit wird das Registerwesen vereinheitlicht und
Doppelmeldungen vermieden.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir noch einige
Verbesserungen durchgesetzt: So wird sichergestellt, dass die digitale
Umstellung auf die elektronische Krankschreibung reibungslos gelingt und keine
Nachteile für Arbeitnehmer und Betriebe entstehen. Auch erweitern wir den
Spielraum für Lohnsteuerhilfevereine.
Damit wir an diesem Punkt nicht stehen bleiben, haben wir
Koalitionsparteien in der gestrigen Wirtschaftsausschusssitzung beschlossen,
zügig Inhalte für ein weiteres Gesetz auszuloten. Der Fokus soll dann auf die
Reduzierung von Bürokratie- und Regulierungslasten für Gründer sowie auf die
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für private Bau- und Infrastrukturmaßnahmen
gelegt werden.
Das BEG III tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.