Zum Jahresende liefern wir noch einmal richtig: Heute haben wir im Bundestag kräftige Investitionen in Schulen, sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Personennahverkehr beschlossen sowie die Rechte von Mietern gestärkt.
Durch eine entsprechende Grundgesetzänderung konnten wir
endlich das Kooperationsverbot lockern, sodass der Bund nun langfristig in
Schulen investieren kann. Und damit werden wir ab nächstem Jahr auch direkt
beginnen mit dem Digitalpakt Schule. Insgesamt fünf Milliarden Euro stellen
wir in den kommenden Jahren für schnelles Internet, moderne Ausrüstung, wie
Tablets, und entsprechende Weiterbildungen der Lehrkräfte zur Verfügung. Denn
gute und zeitgemäße Bildung darf nicht vom Wohnort abhängen!
Zusätzlich haben wir heute die Voraussetzungen dafür
geschaffen, dass der Bund künftig dauerhaft in den sozialen Wohnungsbau
investieren kann. Allein in dieser Legislaturperiode werden wir dafür fünf Milliarden Euro bereitstellen.
Gleichzeitig erhöhen wir die Investitionen in den
öffentlichen Personennahverkehr. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden die
dafür vorgesehenen jährlichen Mittel auf eine Milliarde Euro verdreifacht.
Beides sind wichtige Schritte, um soziale und regionale Unterschiede in
Deutschland abzubauen.
Um die Grundgesetzänderungen endgültig zu verabschieden,
muss noch am 14. Dezember der Bundesrat seine Zustimmung geben.
Und noch ein weiteres sozialdemokratisches Kernanliegen
konnten wir heute durchsetzen: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Mieterrechte
bremsen wir den teilweise enormen Mietanstieg und verhindern, dass Mieter durch
Luxussanierungen aus ihren Wohnungen gedrängt werden.
Denn künftig ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter
vor Abschluss des Vertrages unaufgefordert über die Höhe der Vormiete zu
informieren.
Wird darüber hinaus offensichtlich, dass ein Vermieter
Modernisierungen nur betreibt, um den Mieter aus der Wohnung zu drängen, muss
er in Zukunft mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen!