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01. Januar 2021
Wahlkreis

Das ändert sich zum Jah­res­wech­sel

Das ändert sich zum Jah­res­wech­sel
01. Januar 2021
Wahlkreis

Im neu­en Jahr tre­ten zahl­rei­che gesetz­li­che Neu­re­ge­lun­gen in Kraft. Vie­le Dort­mun­de­rin­nen und Dort­mun­der wer­den davon finan­zi­ell pro­fi­tie­ren!

Ein abso­lu­tes Her­zens­pro­jekt für mich ist die Grund­ren­te, die zum 1. Janu­ar 2021 end­lich in Kraft tritt. Etwa 1,3 Mil­lio­nen Men­schen, vor allem Frau­en, die bis­lang nur eine gerin­ge Ren­te erhal­ten, wer­den von dem neu­en Ren­ten­zu­schlag (durch­schnitt­lich 75 Euro) pro­fi­tie­ren. Ein Antrag ist nicht nötig, die Berech­tig­ten erhal­ten auto­ma­tisch Post. Die ers­ten Beschei­de wer­den ab Mit­te des Jah­res ver­schickt – die Aus­zah­lung erfolgt dann rück­wir­kend ab dem 1. Janu­ar.

Eine Maß­nah­me, von der fast alle Dort­mun­de­rin­nen und Dort­mun­der pro­fi­tie­ren, ist der Weg­fall des Soli­da­ri­täts­zu­schla­ges. Künf­tig müs­sen ihn 90 Pro­zent der Bevöl­ke­rung nicht mehr zah­len. Ange­ho­ben wer­den des Wei­te­ren der Min­dest­lohn (auf 9,50 Euro zum 1. Janu­ar und 9,60 Euro zum 1. Juli) sowie die Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gü­tung (auf 550 Euro monat­lich bei Aus­bil­dungs­be­ginn 2021). Dar­über hin­aus set­zen wir uns gezielt für Fami­li­en ein und ver­bes­sern deren finan­zi­el­le Situa­ti­on, die in der Coro­na-Kri­se bei vie­len beson­ders ange­spannt ist.

Die Ände­run­gen im Über­blick:

  • Das Kin­der­geld steigt um 15 Euro: Für das ers­te und zwei­te Kind auf jeweils 219 Euro, für das drit­te Kind sind es 225 Euro und für jedes wei­te­re Kind jeweils 250 Euro.
  • Auch der Kin­der­zu­schlag wird erhöht – um 20 Euro auf 205 Euro.
  • Für Allein­er­zie­hen­de ver­dop­pelt sich der Ent­las­tungs­bei­trag, der vom steu­er­pflich­ti­gen Ein­kom­men abge­zo­gen wer­den, dau­er­haft auf 4.008 Euro. Für jedes wei­te­re Kind erhöht er sich um 240 Euro. Rund 14.000 allein­er­zie­hen­de Dort­mun­der Müt­ter und Väter pro­fi­tie­ren.

Im Steu­er­be­reich haben wir noch eini­ge ande­re Stell­schrau­ben gedreht, um für mehr Gerech­tig­keit zu sor­gen. Für Men­schen mit Behin­de­rung ver­dop­pelt sich der Pausch­be­trag auf – abhän­gig vom Grad der Behin­de­rung – bis zu 2.840 Euro. Das wird höchs­te Zeit, die bis­he­ri­ge Sum­me stammt aus dem Jahr 1975. Auch Ehren­amt­li­che müs­sen im nächs­ten Jahr weni­ger Steu­ern zah­len: Die Übungs­lei­ter­pau­scha­le steigt von 2400 auf 3000 Euro und die Ehren­amts­pau­scha­le von 720 auf 840 Euro.

Zu guter Letzt rückt auch das The­ma Home Office in den Mit­tel­punkt: Um zusätz­li­che Kos­ten für Hei­zung und Strom aus­zu­glei­chen, dür­fen Arbeit­neh­mer künf­tig bis zu 600 Euro pro Jahr von der Steu­er abset­zen, wenn sie von zu Hau­se arbei­ten.

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