Das gestern beschlossene Konjunkturpaket entlastet und kurbelt die Wirtschaft an. Eltern, Kommunen, besonders betroffene Branchen, Verbraucher, Auszubildende, kleine und mittelständische Unternehmen sie alle profitieren von den Maßnahmen.
Auch Dortmund profitiert: Mit Zuschüssen im dreistelligen und der Übernahme von Sozialausgaben im zweistelligen Millionenbereich erhält meine Heimatstadt Luft zum Atmen in der Corona-Krise. Wir denken jedoch auch an die Zukunft: Mit zusätzlichen Investitionen in Ganztagsschulen, Kitas, Sportstätten und Infrastruktur erweitern wir den Gestaltungsspielraum unserer Stadt.
Hier gibt es für euch eine Übersicht über den gestrigen Beschluss. Das Paket ist jedoch so umfangreich, dass ich nur eine Auswahl der beschlossenen Maßnahmen darstellen kann. Den kompletten Beschluss des Koalitionsausschuss mit allen einzelnen 57 Maßnahmen findet ihr hier.
Entlastungen
- Mehrwertsteuer: Befristet vom 1.7. bis 31.12.20 senken wir die Mehrwertsteuer von 19 auf 16%. Der ermäßigte Satz für Waren des täglichen Bedarfs sinkt von 7 auf 5%. Damit wollen wir die Binnennachfrage ankurbeln.
- Sozialgarantie: Die Ausgaben in allen Sozialversicherungen sind in Folge der Corona-Krise sehr hoch. Um höhere Sozialversicherungsbeiträge und damit geringere Nettoeinkommen zu verhindern, begrenzen wir die Sozialabgaben auf 40%, der Bund stützt die Sozialversicherungen mit Zuschüssen.
- Strom: Wir entlasten Bürger und Unternehmen bei den Stromkosten durch die Absenkung der EEG-Umlage ab 2021. Erneuerbare Energien werden aber in gleichem Maße weiter gefördert, der Bund gibt Zuschüsse.
Familie
- Kinderbonus: Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es einen einmaligen Bonus in Höhe von 300 . Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet, sodass auch Familien, die Hartz IV beziehen, den Kinderbonus bekommen. Vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren, denn für bessergestellte Familien wird die Einmalzahlung bei der Einkommensteuererklärung mit den für sie wirkenden zusätzlichen Entlastungen durch die steuerlichen Kinderfreibeträge verrechnet.
- Alleinerziehende: Befristet auf 2 Jahre wird der spezielle Steuerfreibetrag für Alleinerziehende, die in der Corona-Krise aufgrund des höheren Betreuungsaufwandes besonders betroffen sind, auf 4.000 verdoppelt.
- Kitas: Für Erweiterungen, Umbauten oder Neubauten von Kitas stellen wir 1 Mrd. zusätzlich zur Verfügung. Mit dem Geld kann auch die Hygienesituation verbessert werden.
- Ganztag: Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Es werden zusätzliche 2 Mrd. investiert.
Ausbildung
- Azubi-Prämie: Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Prämie von 2.000 für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag, wenn sie die Zahl der Auszubildenden trotz Corona-Krise nicht reduzieren. Wenn sie das Angebot sogar erhöhen, gibt es 3.000 .
Kommunen
- Gewerbesteuer: 12 Mrd. fehlen den Kommunen durch sinkende Gewerbesteuereinnahmen: Bund und Länder ersetzen den Fehlbetrag und geben jeweils 6 Mrd. ! So bleiben die Kommunen handlungsfähig, können weiter investieren und so wichtige Aufträge, z. B. für die Baubranche, vergeben.
- Kosten der Unterkunft: Der Bund übernimmt künftig 75% der Miet- und Heizkosten von ALG-II-Beziehern — bislang waren es 50%. Die Kommunen sparen so etwa 4 Mrd. .
- KfW-Kredite: Damit kommunale Unternehmen den KfW-Förderkredit IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen noch besser nutzen können, wird die bisherige Deckelung der Kreditsumme von 50 Mio. aufgehoben.
Unternehmen
- Überbrückungshilfen: Für kleine und mittlere Unternehmen — insbesondere für die besonders betroffenen Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Veranstaltungsbranche oder Schausteller — gibt es für die Monate Juni bis August Überbrückungshilfen: Bis zu 50%, in Ausnahmefällen bis zu 80% der betriebliche Fixkosten können erstattet werden. Der maximale Betrag ist 150.000 , für kleine Unternehmen 15.000 (bis 10 Mitarbeiter) bzw. 9.000 (bis 5 Mitarbeiter).
- Kreditprogramm: Ein KfW-Sonderprogramm über 1 Mrd. für die Jahre 2020 und 2021 soll helfen, gemeinnützige Organisationen und Sozialunternehmen zu stützen. Mit Unterstützung der Länder soll eine 100-prozentige Haftungsfreistellung gewährt werden.
- Steuern: Um die Liquidität zu stärken, wird der steuerliche Verlustrücktrag 2020 und 2021 erweitert: Betriebe können damit aktuelle krisenbedingte Verluste schon im laufenden Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen.
- Forschung: Die steuerliche Forschungszulage wird rückwirkend zum 1. Januar verdoppelt: Die maximale Bemessungsgrundalge steigt auf 4 Mio. . Unternehmen erhalten so Anreize, trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren.
- Abschreibung: Damit Unternehmen mehr investieren, verbessern wir die Abschreibungsregelungen in den Steuerjahren 2020 und 2021.
Verkehr
- Elektroautos: Die bestehende Umweltprämie in Höhe von 3.000 wird auf 6.000 verdoppelt. Sie gilt für den Kauf von E‑Autos mit einem Preis bis zu 40.000 . Eine Prämie für Verbrenner gibt es nicht, das haben wir erfolgreich verhindert!
- Ladesäulen: Wir investieren zusätzlich 2,5 Mrd. in den Ausbau der Ladesäulen für Elektroautos.
- Innovationen: Für Zukunftsinvestitionen der Autohersteller und Zuliefererbetriebe gibt es ein Programm im Umfang von 2 Mrd. . So soll die Verkehrswende im PKW-Bereich vorangebracht werden.
- Bahn: Eingebrochene Fahrgastzahlen in der Corona-Krise führen zu Einnahmeausfällen bei der Bahn. Für das Gelingen der Verkehrswende ist der Schienenverkehr aber unverzichtbar! Wir erhöhen daher das Eigenkapital der Bahn um weitere 5 Mrd. .
- ÖPNV: Durch die Corona-Krise sind die Fahrgeldeinnahmen stark verringert. Daher geben wir den Ländern für die Finanzierung des ÖPNV einmalig 2,5 Mrd. .
Kultur
- Hilfsprogramm: 1 Mrd. stellen wir für die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur sowie Nothilfen zur Verfügung.