34 Erfolge für Dich.
Hier findest Du meine Bilanz aus dem Bundestag! 34 Erfolge, die ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion in der 19. Wahlperiode zwischen 2017 und 2021 erreicht habe.
Meinen dazu passenden Flyer kannst Du hier herunterladen. Mehr Infos zu den Erfolgen gibt es, wenn du die einzelnen Punkte anklickst. Du willst noch mehr Details? Dann findest Du hier eine ausführliche Broschüre der SPD-Bundestagsfraktion.
Für Arbeitnehmer*innen
1. Aufstockung und Verlängerung des Kurzarbeitergelds
Das Kurzarbeitergeld ist das zentrale Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen Brücken über die Zeit der Krise zu bauen. Deshalb haben wir gleich zu Beginn der Pandemie dafür gesorgt, dass Kurzarbeitergeld leichter in Anspruch genommen werden kann. So reicht es derzeit aus, wenn zehn Prozent (statt eines Drittels) der Beschäftigten in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sind, damit Kurzarbeit beantragt werden kann. Auch Beschäftigte in Leiharbeit können davon profitieren. Außerdem haben wir den Bezug auf bis zu 24 Monate und den erleichterten Zugang bis zum 31.12.2021 verlängert und das Kurzarbeitergeld erhöht. Regulär erhalten Beschäftigte für die Arbeitszeit, die sie in Kurzarbeit sind, 60 Prozent ihres Nettogehalts (mit Kindern 67 Prozent). Wenn Beschäftigte aufgrund der Corona-Krise weniger als 50 Prozent arbeiten, steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent). Hinzuverdienste werden bis zu einer bestimmten Höhe nicht vom Kurzarbeitergeld abgezogen. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld werden bis 80 Prozent steuerfrei gestellt.
2. Neue Weiterbildungsmöglichkeiten
Wir unterstützen Beschäftigte im Strukturwandel, den die Digitalisierung, die demografische Entwicklung und die Erfordernisse des Klimaschutzes mit sich bringen. Wir alle spüren, wie sich dadurch unser tägliches Leben und auch unser Arbeitsalltag verändern. Wir sorgen dafür, dass dabei alle mitkommen und Schritt halten können. Sich immer wieder Neues anzueignen, ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit und die beste Chance auf gute Arbeit – heute und morgen.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz erhalten Beschäftigte seit dem 1. Januar 2019 umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie vom digitalen Wandel betroffen sind oder sich in einem Beruf weiterbilden wollen, in dem Fachkräftemangel herrscht. Die Unternehmen erhalten nach Größe gestaffelt bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent Lohnzuschuss. Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung werden Bestandteil des Beratungsangebots der Bundesagentur für Arbeit. Auf diese Beratung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht.
Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz, das wir im April 2020 im Bundestag beschlossen haben, wird die Förderung weiter verbessert. So erhöhen sich die Zuschüsse, wenn viele Beschäftigte eines Unternehmens Weiterbildung benötigen oder wenn es eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung bzw. einen entsprechenden Tarifvertrag gibt. Außerdem wurden Voraussetzungen für die Förderung gesenkt, die Antragstellung vereinfacht und zusätzliche Anreize für Weiterbildung bei Kurzarbeit geschaffen. Außerdem führen wir für Geringqualifizierte einen Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung zum Nachholen eines Berufsabschlusses ein.
Wir fördern außerdem die Weiterbildung während der Kurzarbeit: Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz soll nicht nur Beschäftigung gesichert werden, sondern es sollen auch Perspektiven für die Zeit nach der Kurzarbeit eröffnet werden. Wer seinen Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglicht, bekommt als Arbeitgeber deshalb die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Juli 2023 zur Hälfte erstattet. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung während der Kurzarbeit begonnen wird, Träger und Maßnahme nach dem SGB III zugelassen sind und die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz durchgeführt wird. Zusammen mit der bis Ende 2021 befristeten, pandemiebedingten Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit können Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2021 somit weiterhin eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten, auch wenn die pandemiebedingte Erstattung ab 1. Juli 2021 auf 50 Prozent sinkt.
3. Abschaffung des Soli für fast alle
Wir haben im Bundestag beschlossen, dass der Solidaritätszuschlag ab 2021 für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wegfällt. Für weitere 6,5 Prozent sinkt der Soli. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von rund 154.000 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen wird. Dadurch ergibt sich eine Stärkung der Kaufkraft für die große Mehrheit derer, die Einkommensteuer zahlen, um jährlich 11 Milliarden Euro. Wichtig war uns, dass Menschen mit absolutem Spitzenverdienst weiter den Soli zahlen und damit angemessen zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Den Soli etwa für den Vorstandschef eines DAX-Unternehmens (verheiratet, keine Kinder, 7,5 Millionen Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen) abzuschaffen, wie die Union es fordert, würde eine Steuersenkung von mehr als 183.000 Euro bedeuten. Das haben wir verhindert.
4. Bessere Arbeitsbedingungen und Löhne in der Pflege
Mit einem neuen Gesetz haben wir die Grundlage für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen geschaffen. Die Gewerkschaft ver.di und die Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben diese Möglichkeit genutzt und sich 2020 auf die Grundlagen für einen Tarifvertrag in der Altenpflege geeinigt. Er soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Wir haben uns erhofft, dass dieser Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt und damit auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden kann. Doch dies war aufgrund des Vetos der Caritas vorerst nicht möglich. Alternativ greift ein höherer Pflegemindestlohn. In der ambulanten Pflege werden Erhöhungen von Tariflöhnen künftig vollständig von den Krankenkassen bezahlt.
Jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett wird jetzt vollständig von den Krankenkassen bezahlt. Auch Tarifsteigerungen für Pflegerinnen und Pfleger werden vollständig von den Kassen refinanziert – nicht mehr nur zur Hälfte. Seit 2020 wurden die Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen herausgenommen. Für Krankenhäuser entfällt damit jeder Anreiz, Kosten zu Lasten der Pflege einzusparen. Das wird für deutlich mehr Personal in der Krankenpflege sorgen. Um Anreize für mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, übernehmen die Krankenkassen zudem die gesamten Kosten für das erste Ausbildungsjahr von Pflegekräften in der (Kinder-)Krankenpflege und Krankenpflegehilfe.
5. Geförderte Jobs für Langzeitarbeitslose
Menschen, die schon lange vergeblich einen Job suchen, erhalten neue Perspektiven auf Arbeit: Zum 1. Januar 2019 wurde ein öffentlich geförderter sozialer Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten eingeführt. Das Prinzip: Arbeit fördern statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Dabei geht es nicht um 1-Euro-Jobs, sondern um reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen. Der Lohnkostenzuschuss orientiert sich dabei am Tarif- und nicht nur am Mindestlohn. Damit gehen wir über den Koalitionsvertrag hinaus, denn Tarifbindung muss sich für Betriebe und Beschäftigte lohnen! Für den sozialen Arbeitsmarkt werden allein in den nächsten Jahren zusätzlich vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Für Familien und Kinder
6. Mehr Kindergeld und Kinderzuschlag sowie Kinderbonus
Wir stellen Familien finanziell besser. Das ist uns wichtig – nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Familien bekommen ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld – das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro. Bereits zum 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld um 10 Euro pro Monat angehoben. Der Kinderfreibetrag stieg in den Jahren 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro. Im Herbst 2020 kamen im Rahmen des Konjunkturpakets der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind sowie steuerliche Erleichterungen für Alleinerziehende hinzu. Für sie wurde der sogenannte Entlastungsbetrag bis Ende 2021 mehr als verdoppelt: von 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Auch das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto. Kinder von Alleinerziehenden unterstützen wir außerdem mit einem Unterhaltsvorschuss. Er steigt ab dem 1. Januar 2021 erneut um neun bis 16 Euro monatlich. Im Mai 2021 wird erneut ein Kinderbonus in Höhe von 150 € ausgezahlt werden.
Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützen wir gezielt Familien mit geringem Einkommen. Zum 1. Juli 2019 haben wir den Kinderzuschlag erhöht, den Familien erhalten, in denen trotz Arbeit das Geld knapp ist. Es bleibt mehr Geld in den Familien, weil bei steigendem Einkommen mehr als bisher vom Kinderzuschlag übrigbleibt. Auch Alleinerziehende werden besser unterstützt. Den Kinderzuschlag gibt es jetzt auch dann, wenn die Kinder Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen erhalten. Außerdem wurde der Kinderzuschlag an die Entwicklung des Existenzminimums gekoppelt und steigt damit künftig automatisch an. Zum 1. Januar 2021 stieg der Kinderzuschlag daher von monatlich 185 Euro auf bis zu 205 Euro pro Kind. Insgesamt haben wir die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder von 800.000 auf zwei Millionen erhöht.
7. Mehr Qualität und bessere Betreuung in Kitas
In den vergangenen zehn Jahren sind in Deutschland mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstanden. Allerdings gibt es enorme Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern. Mit dem Gute-Kita-Gesetz helfen wir dabei, diese Unterschiede auszugleichen: Dabei stellt der Bund den Ländern einen Instrumentenkasten aus zehn Handlungsfeldern zur Verfügung: Wo auch immer die Länder Bedarf sehen, können sie für mehr Qualität sorgen – etwa für einen guten Betreuungsschlüssel, sprachliche Bildung oder kindgerechte Räume. Darüber hinaus soll jedes Kind überall in Deutschland unabhängig vom Einkommen der Eltern die beste Betreuung bekommen. Deshalb werden insbesondere Familien mit geringem Einkommen bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung entlastet. Bis 2022 stellt der Bund den Ländern für mehr Qualität und eine Entlastung bei den Kitabeiträgen 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Rahmen des Konjunkturpakets stellen wir eine weitere Milliarde Euro zusätzlich für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bereit. Die Mittel können für neue Betreuungsplätze oder auch für Umbaumaßnahmen und Investitionen in die Ausstattung von Kitas und in der Kindertagespflege genutzt werden.
8. Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert bislang nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihre Kinder? Das soll sich ändern: Wir setzen uns für einen Rechtsanspruch ein, damit Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreut werden können. Dafür braucht es vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot. Die Investitionen der Länder und Gemeinden in den hierfür notwendigen quantitativen und qualitativen Ausbau benötigen einen längeren Vorlauf. Deshalb errichtet der Bund ein Sondervermögen für Finanzhilfen des Bundes an die Länder: In den Jahren 2020 und 2021 sind das Fördermittel in Höhe von je einer Milliarde Euro. Zusätzlich hat der Bund den Ländern im Rahmen des Konjunkturpakets weitere 1,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zugesagt.
Für Rentner*innen
10. Grundrentenzuschlag für geringe Renten
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind für viele Menschen im Alter die Haupteinkommensquelle, um ihr Leben zu finanzieren. Dafür haben sie jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge eingezahlt. Viele von ihnen haben darüber hinaus Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt. Trotzdem sind viele im Alter auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Mit der Einführung einer Grundrente würdigen wir die Lebensleistung langjährig Versicherter. Den Zuschlag erhält, wer im Erwerbsleben zwischen 30 Prozent und 80 Prozent des Durchschnittentgelts verdient hat. Voraussetzung für den vollen Erhalt der Grundrente sind 35 Beitragsjahre, zwischen 33 und 35 Beitragsjahren erfolgt ein gestaffelter Zuschlag. Wichtig war uns: Niemand muss einen Antrag stellen. Die Grundrente wird automatisch ausgezahlt. Auch gibt es keine aufwendige Bedürftigkeitsprüfung. Zusätzliches Einkommen wird innerhalb bestimmter Freibeträge nicht angerechnet. Rund 1,3 Millionen Menschen werden mit der Grundrente einen spürbaren Zuschlag auf ihre Rente bekommen. Vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland werden davon profitieren. Das Grundrentengesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Da die organisatorische Umsetzung etwas Zeit benötigt, wird die Auszahlung ab Juli 2021 schrittweise, aber rückwirkend erfolgen.
11. Stabilisierung des Rentenniveaus und der Beiträge
Wir stärken die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung. Am 1. Januar 2019 ist der Rentenpakt von Bundessozialminister Hubertus Heil in Kraft getreten. Er stoppt das Absinken des Rentenniveaus und stabilisiert es bis 2025 bei mindestens 48 Prozent. Damit steigen die Renten künftig wieder wie die Löhne. Die jüngere Generation profitiert von der Garantie, dass der Rentenbeitrag in den kommenden Jahren nicht auf über 20 Prozent ansteigt. Der Rentenpakt schafft damit Sicherheit für alle Generationen: für die Älteren, die nach einem langen Arbeitsleben ihre wohlverdiente Rente bekommen, aber auch für die Jüngeren, die in einer sich wandelnden Arbeitswelt mit ihren Beiträgen die Rente finanzieren. Da die Stabilität der Altersvorsorge eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft ist, übernimmt der Staat über einen höheren Zuschuss aus Steuern zusätzliche Verantwortung. Außerdem wird im Bundeshaushalt eine Rücklage für die Rente gebildet. Wir setzen uns dafür ein, die Stabilität der Renten und Beiträge auch über das Jahr 2025 hinaus abzusichern. Die Bundesregierung hat eine Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt, die Vorschläge für die Alterssicherung der Zukunft erarbeitet hat.
12. Bessere Erwerbsminderungs- und Mütterrente
Frauen und Männer, die seit Januar 2019 aus gesundheitlichen Gründen nur noch ganz wenig oder gar nicht mehr arbeiten können, erhalten eine höhere Erwerbsminderungsrente. Dafür wird die sogenannte Zurechnungszeit zweimal angehoben. Für Rentenzugänge im Jahr 2019 wurde die Zurechnungszeit in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben, für Neuzugänge ab 2020 schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr. Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Das verbessert die Situation von jährlich mehr als 170.000 künftigen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern. Im Vergleich zu 2014 werden im Jahr 2031 sieben Jahre mehr angerechnet. So wird eine Verbesserung bei der Rentenhöhe von mehr als 17 Prozent erzielt.
Auch die Mütterrente wurde verbessert: Seit Anfang 2019 werden Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bei der Rente mit einem weiteren halben Jahr angerechnet. Dies entspricht derzeit einem zusätzlichen monatlichen Bruttobetrag von 17,09 Euro (West) bzw. 16,61 Euro (Ost) pro Kind. Davon profitieren rund zehn Millionen Menschen, die bereits Rente beziehen.
Für Azubis und Studis
13. Ausbildungsprämie in der Pandemie
Wir haben einen Schutzschirm für Auszubildende gespannt. Schulabgängerinnen und Schulabgänger sollen trotz der aktuellen Situation eine Ausbildung beginnen können, Auszubildende ihre laufende Ausbildung ordentlich zu Ende bringen können. Deshalb gibt es Prämien für Betriebe, die ihre Ausbildungsplätze erhalten oder erhöhen beziehungsweise Auszubildende aus insolventen Firmen übernehmen.
14. Mindestausbildungsvergütung
Auszubildende tragen mit ihrer Arbeit zur Wertschöpfung im Betrieb bei. Deshalb haben sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung, so wie es im Gesetz steht. Jetzt haben wir dies konkretisiert, weil einige Betriebe unfaire Verträge abgeschlossen haben. Die Mindestausbildungsvergütung ist eine neue Untergrenze. Sie ist gestaffelt nach Ausbildungsjahr und wird künftig automatisch angehoben. Geltende Tarifverträge bleiben ebenso unangetastet wie die Regelung, dass diese einen Standard in einer Branche setzen können, der nicht um mehr als 20 Prozent unterschritten werden darf.
15. Corona-Nothilfe-Fonds für Studierende
Für Studierende haben wir einen Nothilfefonds durchgesetzt: Bis zu 100 Millionen Euro haben wir in der ersten Phase der Pandemie bereitgestellt, um Studentinnen und Studenten in finanzieller Not mit direkten Zuschüssen zu unterstützen. So konnte jenen geholfen werden, die zum Beispiel krisenbedingt ihre Nebenjobs verloren haben. Für die zweite Phase im Wintersemester 2020/21 wurden 145 Millionen Euro bereitgestellt. Der Zuschuss wurde auch für das Sommersemester 2021 verlängert.
16. Mehr BAföG für Azubis und Studierende
Wir haben die Förderleistungen beim BAföG erhöht und mehr Schülerinnen, Schülern und Studierenden einen Anspruch auf Unterstützung gegeben. Die Bedarfssätze sind in zwei Schritten bis 2020 um sieben Prozent gestiegen, d. h., der Grundbedarf bei Studierenden stieg von 399 Euro auf 427 Euro. Der Wohnzuschlag für BAföG-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, wurde um 30 Prozent angehoben: von 250 Euro auf 325 Euro. Auch der Kinderbetreuungszuschlag wurde erhöht. Der Förderungshöchstsatz stieg um 17 Prozent von 735 Euro auf 861 Euro monatlich. Die Einkommensfreibeträge steigen in drei Schritten, nämlich um sieben Prozent 2019, um drei Prozent 2020 und um sechs Prozent 2021. Dadurch erhöht sich die Zahl der Anspruchsberechtigten.
Zusätzlich haben wir das Aufstiegs-BAföG reformiert. Damit machen wir einen wichtigen Schritt, um die berufliche Aufstiegsfortbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen. Besonders der Vollzuschuss zum Unterhalt ist uns wichtig. Davon profitieren vor allem die angehenden Erzieherinnen und Erzieher, da sie ihre Ausbildung überwiegend in Vollzeit absolvieren.
Für Klima und Umwelt
17. Verbindliche Klimaziele und Kohleausstieg
Mit dem Klimaschutzgesetz haben wir unsere nationalen Klimaziele rechtlich verbindlich verankert und zum ersten Mal in Deutschland für alle Bereiche – Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft – gesetzlich festgelegt, wie viel Treibhausgase Jahr für Jahr jeweils ganz konkret eingespart werden müssen. Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt und von einem unabhängigen Expertenrat für Klimafragen überprüft, den das Kabinett im August 2020 einberufen hat. Die zuständigen Fachressorts sind dafür verantwortlich, dass die Ziele erreicht werden. Wo die Vorgaben verfehlt werden, muss umgehend mit Sofortprogrammen nachgesteuert werden. Das Klimaschutzgesetz haben wir im November 2019 im Bundestag beschlossen. Damit schaffen wir Transparenz bei der Umsetzung des Klimaschutzprogramms, vor allem aber ein hohes Maß an Verbindlichkeit, um die Klimaziele auch tatsächlich zu erreichen.
Aus Verantwortung für künftige Generationen steigen wir aus der Atomenergie aus und schalten spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Bereits bis Ende 2022 gehen acht der ältesten Kraftwerksblöcke vom Netz. Damit beenden wir die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten. Dem im Jahr 2020 beschlossenen Kohleausstiegsgesetz lagen die Beschlüsse der Kohlekommission zugrunde. Umweltverbände, Gewerkschaften, Industrie und gesellschaftliche Gruppen aus den betroffenen Regionen hatten sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt, auf den sich die Menschen in der Lausitz wie auch im mitteldeutschen und rheinischen Revier verlassen können. Denn auf der einen Seiten entschädigen wir Unternehmen, die ein Recht darauf haben, dass ihre Genehmigung nicht einfach so erlischt, obwohl sie bei der Investitionsentscheidung darauf vertraut haben. Auf der anderen Seite wird den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Anpassungsgeld geholfen. Im Strukturstärkungsgesetz wird wiederum festgehalten, dass den betroffenen Regionen 40 Milliarden Euro für neue Jobs, neue Schienen und Straßenanbindungen und Investitionen in Bildung und Forschung zur Verfügung stehen. Das schafft neue Perspektiven.
18. Ausbau erneuerbarer Energien
Der Ausstieg aus Atomkraft und Kohle und die Transformation unserer Wirtschaft erfordern den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien. Bis 2030 sollen mindestens 65 Prozent unseres Stromverbrauchs aus nachhaltigen Quellen wie Wind, Biomasse und Sonne stammen. Damit das gelingt, haben wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in diesem Jahr bereits zwei Mal reformiert. Neben der Anhebung des Ausbauziels haben wir erreicht, dass der 52- Gigawatt-Deckel beim Solarstrom wegfällt. Das bedeutet, dass auch nach dem Erreichen von 52 Gigawatt Solarstrom der Aufbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert werden kann. Außerdem haben wir uns auf die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Windenergie an Land geeinigt. Damit haben die Länder die Möglichkeit, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihren Landesgesetzen aufzunehmen. Die strikte bundesweite 1.000-Meter-Abstandsregelung bei Windkraft, die den Ausbau blockieren würde, ist vom Tisch.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass es eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern beim Ausbau der Erneuerbaren gibt, die nun mit dem Kooperationsmechanismus im Entwurf der anstehenden EEG-Novelle aufgenommen worden ist. Auch beim Ausbau von Offshore-Windkraft haben wir wichtige Weichen gestellt: Wind auf See liefert nahezu stetig Energie, und die Technologie hat sich rasend entwickelt. Die Kosten sind deutlich geringer geworden. Daher haben wir den Ausbau von Offshore-Windanlagen für das Jahr 2030 auf 20 Gigawatt festgelegt. Und: Mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 wird erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel angestrebt. Damit steht der Fahrplan für alle Beteiligten. Damit diese Ziele auch realisiert werden können, werden Planungs- und Genehmigungsverfahren fair ausgestaltet und beschleunigt. In den laufenden Verhandlungen zur EEG-Novelle haben wir einen umfassenden Forderungskatalog aufgestellt, der den erneuerbaren Energien zu einem großen Schub verhelfen soll. Wir setzen uns für den Dreiklang aus Ökologie, Ökonomie und Sozialem ein. Denn erneuerbare Energie muss bezahlbar sein und zum Mitmach- und Teilhabeprojekt für alle werden.
19. Investitionen in Bahn und ÖPNV
Damit Mobilität klimafreundlicher wird, investieren wir Milliarden in die Bahn, den öffentlichen Nahverkehr und die Elektromobilität. Wir machen Bahnfahren günstiger und Fliegen teurer.
Wir stärken den Schienenverkehr, um diesen für noch mehr Menschen zur attraktiven, klimafreundlichen Alternative zum Auto oder Flugzeug zu machen. Die Deutsche Bahn soll bis 2030 zusätzlich 11 Milliarden Euro Eigenkapital im Rahmen des Klimaschutzprogramms erhalten sowie zur Kompensation coronabedingter Einnahmeausfälle zusätzlich bis zu 5 Milliarden Euro. Um das Schienennetz zu erneuern, werden Bund und Bahn 86 Milliarden Euro bis 2030 in die Hand nehmen. Außerdem haben wir das Bahnfahren billiger gemacht, indem wir die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf sieben Prozent gesenkt haben.
Wir haben das Grundgesetz geändert, damit der Bund mehr Geld in den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr investieren kann. Die Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen in neue Infrastruktur, z. B. Schienenwege für Straßenbahnen und U-Bahn-Tunnel, haben wir verdreifacht. Ab 2021 steht den Gemeinden jährlich eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ab 2025 werden diese Mittel noch einmal auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Danach steigen sie Jahr für Jahr um 1,8 Prozent. Damit schaffen wir langfristige Planungssicherheit für die Länder und Gemeinden. Angesichts der Corona-Pandemie hat der Bund außerdem kurzfristig weitere 2,5 Milliarden Euro für den ÖPNV zusätzlich zur Verfügung gestellt. Um öffentliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen, haben wir JobTickets von der Steuer befreit, sofern sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden.
20. Prämien für Elektro-Autos
Die Koalition hat mit dem Klimaschutzprogramm vereinbart, den Umstieg auf Elektrofahrzeuge noch stärker zu fördern als bislang. Wer sich ein E-Auto zu einem Preis von unter 40.000 Euro kauft, bekommt eine höhere Kaufprämie. Davon profitieren vor allem Käuferinnen und Käufer, die sich keine teuren Autos leisten können. Elektro-Dienstwagen in der gleichen Preiskategorie werden steuerlich stärker gefördert. Reine Elektro-Dienstwagen werden bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro steuerlich gefördert. Und wir sehen: Im August 2020 wurden drei Mal so viele Elektroautos neu zugelassen wie im Vorjahr. Im Konjunkturprogramm haben wir beschlossen, den Automobilsektor mit bis zu zehn Milliarden Euro weiter zu stärken, der auf seinem Weg hin zu klimafreundlichen Antrieben einen enormen Strukturwandel vor sich hat. Dafür brauchen wir jedoch eine Ladesäuleninfrastruktur, die flächendeckend und unkompliziert erreichbar ist. Ziel ist es, bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge zu bauen. Dafür stellen wir zusätzliches Geld bereit. Außerdem fördern wir die Entwicklung alternativer klimaneutraler Kraftstoffe. So fließen etwa mehrere Milliarden Euro in die Zukunftstechnologie Wasserstoff. Die Kfz-Steuer soll zukünftig noch stärker nach CO2-Ausstoß erhoben werden, schmutzige Fahrzeuge werden mehr belastet, Autos mit geringem CO2-Ausstoß weniger. Damit werden Käuferinnen und Käufer von umweltfreundlicheren Fahrzeugen finanziell begünstigt. Damit wollen wir die Nachfrage stärker auf Pkw mit niedrigen Emissionen lenken. Ein weiterer Baustein für mehr klimafreundliche Mobilität auf der Straße ist die Nutzung von Erdgas-Lastkraftfahrzeugen. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass solche LKW bis Ende 2023 von der Maut befreit bleiben.
21. Aktionsprogramm Insektenschutz
Insekten sind wichtig für die Ökosysteme. Hauptsächlich aufgrund der intensiven Landwirtschaft gehen die Insektenpopulation und die Artenvielfalt stark zurück. Mit dem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ leiten wir eine Trendumkehr ein. Wir werden ein Insektenschutz-Gesetz beschließen, die Wiederherstellung und den Schutz von Lebensräumen für Insekten mit Investitionen fördern und eine deutliche Reduzierung von Pestiziden in den Lebensräumen von Insekten auf den Weg bringen. Die Anwendung von Glyphosat soll deutlich eingeschränkt und ab 2023 verboten werden. Das CDU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium blockiert bis jetzt sowohl das Insektenschutzgesetz als auch den Glyphosat-Ausstieg.
Für Mieter*innen
22. Höheres Wohngeld
Das Wohngeld ist ein weiteres Instrument, mit dem der Staat Menschen mit geringem Einkommen bei den Kosten für Miete oder selbstgenutztes Wohneigentum unterstützt. Weil die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen sind, haben wir die Förderung zum 1. Januar 2020 erhöht und die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet. Außerdem wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an steigende Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Insgesamt haben von dieser Wohngeldreform rund 660.000 Haushalte profitiert. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms geben wir CO2 künftig einen Preis. Um das sozialverträglich abzufedern und Mieterinnen und Mieter bei den Heizkosten zu entlasten, haben wir zum 1. Januar 2021 für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld einen nach Haushaltsgröße gestaffelten Wohngeldzuschlag eingeführt. Der Zuschlag fällt umso höher aus, je niedriger das Haushaltseinkommen ist.
23. Senkung der Modernisierungsumlage
Mit dem Mieterschutzgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden Mieterinnen und Mieter besser vor Mieterhöhungen nach Modernisierungen geschützt. Mit der Reform wurde sowohl der maximale Anteil der Modernisierungskosten verringert, der auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden kann, als auch die Grenze für monatliche Mieterhöhungen stark reduziert. Den Schutz vor missbräuchlichem Herausmodernisieren haben wir verbessert und dies mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt
24. Investitionen in den Sozialen Wohnungsbau
Alle Menschen, die sich Marktmieten nicht leisten können oder aus anderen Gründen vom privaten Mietmarkt ausgeschlossen sind, müssen Zugang zu langfristig bezahlbaren Wohnungen haben. Mit einer Grundgesetzänderung haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund die Länder und Kommunen auch weiterhin bei der Schaffung von Sozialwohnungen unterstützen kann. Allein in dieser Wahlperiode investiert der Bund 5,5 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau.
Für Gleichstellung
25. Mehr Flexibilität beim Elterngeld
Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Und: Sie wollen Familie und Beruf partnerschaftlich in Einklang bringen. Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit einer Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes machen wir das Elterngeld noch partnerschaftlicher und flexibler – indem wir z. B. beim Partnerschaftsbonus den Stundenkorridor von derzeit 25 bis 30 auf 24 bis 32 Stunden ausdehnen. Werden Kinder besonders früh geboren, erhalten Eltern künftig einen zusätzlichen Monat lang Elterngeld.
Beim Elterngeld haben wir zudem pandemiebedingt mehr Flexibilität geschaffen: Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate aufschieben und diese bis Juni 2021 nehmen. Bis zum 31. Dezember 2020 galt, dass Eltern, die parallel in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie wegen der Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Wichtig für werdende Eltern: Einkommensverluste – etwa durch Kurzarbeit – führen später nicht zu Nachteilen bei der Berechnung des Elterngeldes. Erhalten Eltern, die in Teilzeit erwerbstätig sind, neben Elterngeld beispielsweise auch Kurzarbeitergeld, so reduziert dies die Höhe des Elterngeldes nicht. Diese Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2021.
26. Recht auf Rückkehr von Teil- in Vollzeit
Wir haben den Weg dafür geebnet, dass sich Arbeit dem Leben besser anpassen kann. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die Brückenteilzeit: Beschäftigte haben damit das Recht, ihre Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit – zwischen einem und fünf Jahren – zu reduzieren, und zwar verbunden mit der Sicherheit, danach zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Voraussetzung ist, dass sie in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten und dort seit mehr als sechs Monaten angestellt sind. Das erleichtert es, Beruf und Familie zu vereinbaren.
27. Frauenquote für Vorstände
Mehr Frauen in Führungspositionen – das ist längst überfällig. Die Erfahrung zeigt, dass wir dafür mehr verbindliche Vorgaben brauchen, Freiwilligkeit funktioniert nicht. Deshalb haben wir eine verbindliche Frauenquote in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen auf den Weg gebracht. In Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern muss künftig eine Frau Mitglied sein. Spezielle Regeln für mehr Frauen in Führungspositionen sollen auch für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und für Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten.
Für Unternehmen
28. Finanzhilfen und Steuererleichterungen in der Pandemie
Gleich zu Beginn der Pandemie hat der Bund ein Soforthilfe-Programm für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige aufgesetzt. Kleine Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten konnten Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro erhalten, um ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten zu decken. Seit Juni gibt es eine neue Form der Überbrückungshilfe: Kleine und mittelständische Unternehmen können mit Zuschüssen für betriebliche Fixkosten unterstützt werden, wenn sie nach wie vor ihren Geschäftsbetrieb wegen der Pandemie einstellen oder stark einschränken müssen. Das Programm richtet sich vor allem an Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Jugendherbergen, Schausteller, Reisebüros, Reisebus- und Veranstaltungsunternehmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Von dieser Unterstützung profitieren gerade auch Branchen, in denen überdurchschnittlich viele Frauen arbeiten. Für die zweite Programmphase von September bis Dezember 2020 wurde das Programm noch einmal ausgeweitet, die Zugangsbedingungen vereinfacht. Die dritte Phase des Programms läuft seit Anfang des Jahres. Planungen für eine Fortführung bis Ende 2021 sind aktuell im Gange. Die Überbrückungshilfe 3 beinhaltet auch spezielle Unterstützungsmaßnahmen vor allem für die Kultur- und Veranstaltungsbranche. So erhalten Solo-Selbständige, die keine Fixkosten geltend machen können, aber auch hohe Umsatzeinbußen haben, seit Januar eine Neustarthilfe von bis zu 5.000 Euro, je nachdem, wie hoch ihr Umsatz vor der Krise war. Für die Zeit der vorübergehenden Schließungen im November und Dezember 2020 haben wir darüber hinaus eine außerordentliche Wirtschaftshilfe aufgelegt. Damit werden gezielt Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die von den Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind. Konkret werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des wöchentlichen Umsatzes im November 2019 beziehungsweise im Dezember 2019 gewährt.
Vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde die Mehrwertsteuer abgesenkt. Bis Jahresende betrug der allgemeine Satz nur noch 16 statt 19 Prozent, der ermäßigte Satz liegt bei fünf statt sieben Prozent. Mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro war diese Maßnahme ein zentraler Bestandteil des Konjunkturpakets. Außerdem wurde die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie vorübergehend auf den ermäßigten Steuersatz abgesenkt. Ziel war es, die Kaufkraft zu stärken, die Binnennachfrage anzuschieben und der Wirtschaft einen kräftigen Schub zu geben. Studien weisen mittlerweile nach, dass die Senkung der Mehrwertsteuer im Handel weitestgehend an die Kunden weitergegeben wurde.
Für die Gastronomie gab es eine zusätzliche Steuersenkung: Bis zum 31.12.2022 sollen Speisen mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden – unabhängig davon, ob sie im Restaurant serviert oder „außer-Haus“ verkauft werden.
29. Geregelter Zugang von Fachkräften aus dem Ausland
Die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften ist notwendig, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und unseren Wohlstand zu erhalten. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz öffnen wir unseren Arbeitsmarkt erstmals in vollem Umfang auch für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung. Bisher konnten Fachkräfte nur einwandern, wenn sie einen Hochschulabschluss hatten oder wenn ihr Ausbildungsberuf auf der sogenannten Engpassliste stand. Ein weiteres Novum: Wir laden Menschen ein, zu uns zu kommen, um hier einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen. Bisher konnte nur kommen, wer bereits ein Arbeitsangebot vorweisen konnte. Wir haben klare Regeln für die gesteuerte Einwanderung in den Arbeitsmarkt geschaffen.
Für Digitalisierung
30. Digitale Ausstattung und Endgeräte für Schulen
Mit der Änderung des Grundgesetzes wurde auch der Weg frei für den Digitalpakt: Im ersten Schritt haben wir fünf Milliarden bereitgestellt, die in den nächsten Jahren in die digitale Ausstattung von allgemein- und berufsbildenden Schulen in ganz Deutschland investiert werden – in WLAN, Schulserver, elektronische Tafeln und Tablets. Im Zuge der Corona-Pandemie haben wir den Digitalpakt um weitere 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Damit sollen unter anderem Laptops angeschafft werden, die Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Haushalten nutzen können. Alle Schülerinnen und Schüler sollen mit der neuesten Technik lernen und optimal auf das Leben und Arbeiten in der digitalen Welt vorbereitet werden
31. Rechtsanspruch auf schnelles Internet
Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz schaffen wir Anreize für Unternehmen für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau der Internetleitungen und vereinfachen dabei das Genehmigungsverfahren. Außerdem bekommen alle Bürgerinnen und Bürger mit dem Gesetz ab Mitte 2022 einen Anspruch auf einen schnellen Internetzugang. Gerade die Pandemie hat uns gelehrt, wie wichtig die Digitalisierung und ein zuverlässiger Internetzugang heutzutage sind. Das Gesetz stärkt zusätzlich die Verbraucherinnen und Verbraucher: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von Mobilfunk- und Festnetzverträgen sollen diese Verträge mit einem Monat Frist jederzeit kündigen können. Automatische Verlängerungen um 12 Monate würden damit der Vergangenheit angehören.
Für Menschenrechte
32. Haftung von Unternehmen bei Verstößen
Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen, entlang ihrer Lieferketten weltweit Verantwortung für Menschenrechte und Umweltschutz zu übernehmen. Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 dann auch für solche mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Konkret gibt das Gesetz für diese Betriebe dann folgendes vor: Sie müssen sicherstellen, dass all ihre Lieferanten die Menschenrechte einhalten und sie im Ernstfall eingreifen können. Gleiches gilt für die Missachtung des Umweltschutzes, wenn Menschen dadurch Schaden nehmen. Wird einem Unternehmen ein Missstand in der Lieferkette bekannt, ist es verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen.
Für Transparenz
33. Lobbyregister im Bundestag
Lobbyismus gehört als Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staates. Wir regeln die Vertretung von Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung künftig transparent, indem wir in diesem Jahr ein öffentliches Lobbyregister beschlossen haben. Mit dem Gesetz für mehr Transparenz verpflichten wir professionelle Interessenvertreter dazu, sich in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen und dort Angaben über ihre Auftraggeber und die finanzielle Aufwendungen zu machen. Das vom Bundestag geführte Lobbyregister gilt auch für Treffen in den Bundesministerien.
34. Transparenzregeln für Abgeordnete
Wir haben die bestehenden Transparenzregeln für Abgeordnete weiter verschärft! Bundestagsabgeordnete werden künftig deutlich detaillierter und früher ihre Nebeneinkünfte anzeigen müssen: Anzeigepflichtig sind sie, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Unternehmensbeteiligungen müssen nun bereits ab fünf Prozent statt bisher ab 25 Prozent veröffentlicht werden.