News

14.08.2019

Angehörige von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderung werden entlastet

Kinder deren Eltern Sozialleistungen erhalten und pflegebedürftig werden, mussten bisher für deren Unterhalt aufkommen. Das ändert sich jetzt mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, dessen Entwurf vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Künftig müssen Angehörige erst ab einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro für den Unterhalt der Eltern aufkommen. Das entlastet beide Seiten deutlich: Kinder mit niedrigeren Einkünften brauchen nicht mehr zu befürchten, für ihrer Eltern einstehen zu müssen und Eltern müssen sich keine Sorgen über eventuelle finanzielle Schwierigkeiten ihrer Kinder machen. Rund 275.000 Familien profitieren von dieser Neuerung. Das Gesetz entlastet zudem Eltern von Kindern mit Behinderungen. Sie müssen zukünftig nicht mehr einen monatlichen Beitrag zur Eingliederungshilfe leisten.

Des Weiteren sind im Angehörigen-Entlastungsgesetz wichtige Verbesserungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird entfristet und aufgestockt. Seit 2018 fördert der Bund diese Beratungsstellen, in denen Menschen mit Behinderungen vor allem von Menschen mit Behinderungen beraten werden. Auf Augenhöhe und kostenlos können sie sich über Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und den zuständigen Anlaufstellen informieren. Bisher war die Beratung bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Die Einführung eines Ausbildungsbudgets ermöglicht es, außerhalb von Werkstätten eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen. Darüber hinaus erhalten diejenigen, die an Berufsbildungsmaßnahmen teilnehmen, Anspruch auf Grundsicherung im Alter und Leistungen bei Erwerbsminderung.

 

Mit dem Gesetz haben wir ein Paket geschnürt, das Inklusion ein großes Stück voranbringt und Angehörige gezielt entlastet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

 

Zurück zur Übersicht