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30.11.2018

Arbeitnehmer für Digitalisierung fit machen

Mit dem heute beschlossenen Qualifizierungschancengesetz ergreifen wir eine ganze Reihe von Maßnahmen, um Beschäftigte zu fördern und zu entlasten.

Denn künftig können Arbeitnehmer, die sich beruflich fortbilden möchten, eine Weiterbildung problemlos bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen – und zwar unabhängig von Qualifikation, Alter oder Betriebsgröße. Hat ein Arbeitnehmer eine solche Weiterbildung beantragt, kommt die Bundesagentur für Arbeit auch für einen Großteil der anfallenden Kosten auf. Um auch Beschäftigten in kleineren Unternehmen die Chance auf Weiterbildung zu geben, gilt dabei: je kleiner der Betrieb, umso mehr Kosten werden übernommen. Damit gehen wir einen ersten, wichtigen Schritt in Richtung einer Arbeitsversicherung!

Zusätzlich stärken wir die Rechte von kurzzeitig Beschäftigten. Hat ein Arbeitnehmer künftig innerhalb von 30 Monaten zwölf gearbeitet, hat er bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bislang musste man dieses Pensum innerhalb von 24 Monaten schaffen.

Teil des Gesetzes ist zudem, dass künftig auch im Luftverkehr Betriebsratsgründungen uneingeschränkt möglich sind.

Zu guter Letzt konnten wir erreichen, dass Arbeitnehmer weniger von ihrem Gehalt in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Dazu sinkt der entsprechende Beitragssatz um 0,5 Prozentpunkte. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro hat man damit künftig 90 Euro im Jahr mehr zur Verfügung. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

 

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