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05.04.2021

Betriebsräte-Modernisierungsgesetz

Betriebliche Mitbestimmung ist eines der Kernelemente unserer Demokratie! In Deutschland gibt es aber zu viele Unternehmen ohne Mitarbeitervertretung. Daher vereinfachen wir die Gründung von Betriebsräten, erweitern die Kompetenzen und verbessern den Schutz derjenigen, die einen Betriebsrat gründen:

Wir weiten das vereinfachte Wahlverfahren für Betriebsräte aus, es ist künftig für Betriebe mit bis zu 200 Beschäftigten möglich (bisher 100)
Initiatorinnen und Initiatoren einer Betriebsratswahl werden besser vor Kündigungen geschützt
Betriebsräte erhalten mehr Mitbestimmungsrechte bei Fragen der Weiterbildung und mobilem Arbeiten
Auch nach der Corona-Pandemie werden digitale Betriebsratssitzungen möglich sein

https://www.vorwaerts.de/artikel/mitbestimmung-betriebsraete-modernisierungsgesetz-aendert  

 

 

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