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29.11.2018

Bund erhöht Investitionen und schützt Mieter

Zum Jahresende liefern wir noch einmal richtig: Heute haben wir im Bundestag kräftige Investitionen in Schulen, sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Personennahverkehr beschlossen sowie die Rechte von Mietern gestärkt.

Durch eine entsprechende Grundgesetzänderung konnten wir endlich das Kooperationsverbot lockern, sodass der Bund nun langfristig in Schulen investieren kann. Und damit werden wir ab nächstem Jahr auch direkt beginnen – mit dem „Digitalpakt Schule“. Insgesamt fünf Milliarden Euro stellen wir in den kommenden Jahren für schnelles Internet, moderne Ausrüstung, wie Tablets, und entsprechende Weiterbildungen der Lehrkräfte zur Verfügung. Denn gute und zeitgemäße Bildung darf nicht vom Wohnort abhängen! 

Zusätzlich haben wir heute die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund künftig dauerhaft in den sozialen Wohnungsbau investieren kann. Allein in dieser Legislaturperiode werden wir dafür fünf Milliarden Euro bereitstellen.
Gleichzeitig erhöhen wir die Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden die dafür vorgesehenen jährlichen Mittel auf eine Milliarde Euro verdreifacht. Beides sind wichtige Schritte, um soziale und regionale Unterschiede in Deutschland abzubauen.
Um die Grundgesetzänderungen endgültig zu verabschieden, muss noch am 14. Dezember der Bundesrat seine Zustimmung geben.

Und noch ein weiteres sozialdemokratisches Kernanliegen konnten wir heute durchsetzen: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Mieterrechte bremsen wir den teilweise enormen Mietanstieg und verhindern, dass Mieter durch Luxussanierungen aus ihren Wohnungen gedrängt werden.
Denn künftig ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter vor Abschluss des Vertrages unaufgefordert über die Höhe der Vormiete zu informieren.
Wird darüber hinaus offensichtlich, dass ein Vermieter Modernisierungen nur betreibt, um den Mieter aus der Wohnung zu drängen, muss er in Zukunft mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen!

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