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14.03.2019

Gesetzlich Versicherte besserstellen

Schnellere Arzttermine und verbesserte Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind die Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes, das wir heute im Bundestag verabschiedet haben.

Künftig sind Ärzte verpflichtet, mindestens 25 Sprechstunden pro Woche, statt derzeit 20, für gesetzlich Versicherte anzubieten. Für die zusätzlichen Sprechstunden erhalten die Ärzte eine bessere Vergütung. Damit lohnt es sich für sie in Zukunft, mehr Termine an Kassenpatienten zu vergeben.

In einem zweiten Schritt bauen wir die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen aus. Sie vermitteln bislang in dringenden Fällen Termine beim Facharzt oder Psychotherapeuten. In Zukunft kann man sich auch an sie wenden, wenn man zeitnah einen Termin beim Haus- oder Kinderarzt braucht.

Zusätzlich reformieren wir die Heilmittelversorgung. Zwar wird das Heilmittel selber, beispielsweise Krankengymnastik, auch künftig weiter vom Arzt verschrieben. Welche konkreten Übungen und Maßnahmen für den Patienten am besten geeignet sind und wie lange die Behandlung dauern soll, wird aber der behandelnde Physiotherapeut entscheiden.

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