News

19.08.2019

Mehr Schutz für Mieter durch Wohn- und Mietpaket

In der Vergangenheit haben wir bereits einiges auf den Weg gebracht, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Allerdings zeigt sich, dass weiterer Bedarf besteht. Immer mehr Menschen haben mit steigenden Mieten zu kämpfen und Schwierigkeiten bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte im Koalitionsausschuss durchsetzen, dass weitere, über den Koalitionsvertrag hinaus gehende Maßnahmen nun ergriffen werden. So sieht der Beschluss zum Wohn- und Mietenpaket vor, Mieter stärker vor Verdrängung und weiteren Mietsteigerungen zu schützen.

Für Mieter galt bisher, dass beim Abschluss neuer Mietverträge die Vergleichsmiete der letzten vier Jahre herangezogen wurde. Zukünftig werden die letzten sechs Jahre betrachtet, so dass die Vergleichsmiete sinkt. Die bereits geltende Mietpreisbremse wird um fünf Jahre verlängert und kann von den Ländern per Rechtsverordnung festgelegt werden. Verstoßen Vermieter gegen die Mietpreisbremse haben Mieter künftig den Anspruch ihre zu viel gezahlte Miete rückwirkend, für einen Zeitraum von 30 Monaten, zurück gezahlt zu bekommen. Der Verstoß muss innerhalb der ersten 30 Monate nach Mietbeginn angezeigt werden. Nicht nur aufgrund steigender Mieten, verlieren Mieter ihren Wohnraum, sondern auch aufgrund von Umwandlungen von Wohnraum in Eigentum. Daher sollen die Möglichkeiten der Umwandlungen reduziert werden. 

Um den Erwerb von Eigentum anzureizen, soll die Maklerprovisionen künftig vom Käufer nur noch maximal zur Hälfte bezahlt werden, wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. Zudem soll die Wohnungsbauprämie attraktiver gestaltet werden, damit mehr Förderungen in Anspruch genommen werden. Um mehr Bauland zu gewinnen, soll geprüft werden, wie das Vorverkaufsrecht durch Kommunen weiterentwickelt, aber auch wie Brachflächen reaktiviert werden können. Dafür soll ein Investitionsprogramm in Höhe von 100 Millionen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Zurück zur Übersicht