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12.12.2019
Meisterpflicht wird ausgeweitet
Der Meisterbrief steht nach wie vor für Qualität, Verbraucherschutz und Ausbildungsplätze. Daher ist es ein wichtiges Signal, dass wir heute im Bundestage die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken des Handwerks beschlossen haben. Die Ausweitung berücksichtigt Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts sowie des Europarechts.
Entscheidend für die Frage, in welchen Gewerke künftig wieder Meisterpflicht gilt, waren die Kriterien Gefahrengeneigtheit und Kulturgüterschutz. Ersteres betrifft Gewerke, bei denen die falsche Ausübung der Tätigkeit die Gesundheit Dritter gefährden kann – bspw. bei Estrichlegern oder Lichtreklameherstellern. Der Meisterbrief sichert eine qualitativ hochwertige Ausbildung und minimiert so das Risiko bei gefahrengeneigten Gewerken. Beim Kulturgüterschutz geht es darum, den Wissenstransfer in zukünftige Generationen zu sichern. Betroffen sind vor allem Gewerke, die kaum noch ausgeübt werden, z. B. Böttcher oder Drechsler.
Hier eine Übersicht über alle 12 Gewerke, für die künftig wieder die Meisterpflicht gilt:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
- Betonstein- und Terrazzohersteller,
- Estrichleger,
- Behälter- und Apparatebauer,
- Parkettleger,
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker,
- Drechsler und Holzspielzeugmacher,
- Böttcher,
- Glasveredler,
- Schilder- und Lichtreklamehersteller,
- Raumausstatter und
- Orgel- und Harmoniumbauer.
Unsere Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um die starke Stellung des Handwerks in der deutschen Wirtschaft zu erhalten, aber es darf nicht der einzige bleiben. Die wohl größte Herausforderung der Branche ist aktuell der Fachkräftemangel. Die Antwort von uns Sozialdemokraten ist: Tarifbindung stärken und so die Attraktivität des Handwerks erhöhen!
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