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04.02.2021
Soziale Politik für Dich im Koalitionsausschuss
Familien werden wie schon im vergangenen Jahr einen Kinderbonus erhalten. Dieser beträgt 150 Euro pro Kind und wird wie das Kindergeld direkt ausgezahlt. Damit alle Familien profitieren, wird er nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Für Eltern mit sehr hohen Einkommen wird der Kinderbonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt er zielgenau denjenigen Familien mit normalen und geringen Einkommen zugute.
Für erwachsene Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger wird es einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro geben. Damit sollen ihre finanziellen Mehrbelastungen in der Pandemie ausgeglichen werden, zum Beispiel für Hygieneartikel oder wegen des Wegfalls von Unterstützungsangeboten wie den Tafeln oder dem kostenlosen Mittagessen in Schule und Kita.
Der in der Krise bewährte erleichterte Zugang in die Grundsicherung — ohne Vermögensprüfung, ohne Prüfung der Wohnung — wird bis Ende 2021 verlängert. Das kommt auch Solo-Selbstständigen und Beschäftigten in Kurzarbeit zugute, die ihr Kurzarbeitergeld aufstocken.
Viele Unternehmen
sind in einer schwierigen Lage. Wir haben daher die von uns geschaffene
Möglichkeit nochmals verbessert, Verluste, die sie während der Pandemie
machen, mit Gewinnen aus dem Jahr davor zu verrechnen. Das hilft den
betroffenen Unternehmen und sichert Beschäftigung.
Kunst und Kultur und ihre Veranstaltungen ebenso wie die Gastronomie sind besonders belastet. Wir sehnen uns alle danach, dass sie unser Leben bald wieder bereichern können und wollen sie in ihrer Vielfalt erhalten und bei der Weiterentwicklung unterstützen. Die sehr gut nachgefragte Neustarthilfe Kultur wird mit einer Milliarde Euro zusätzlich ausgestattet. Damit werden Theater, Konzerthäuser, Kinos und Kulturschaffende direkt unterstützt, um Hygienekonzepte umsetzen, aber auch innovative Ideen für neue Veranstaltungsformate entwickeln und finanzieren zu können.
Auch die Gastronomiebetriebe, die jetzt zum zweiten Mal eine lange Schließzeit überstehen müssen, wollen wir stärken. Wir hatten daher die Mehrwertsteuer auf Speisen bis zum Sommer reduziert — sie beträgt statt 19 Prozent 7 Prozent. Die Maßnahme haben wir nun bis Ende 2022 verlängert. So können die Restaurants Verluste, die bisher entstanden sind, länger ausgleichen.