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03.12.2020

Steuerentlastung für Alleinerziehende verdoppelt

 Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, Alleinerziehende finanziell dauerhaft besserzustellen. Wer sein Kind ohne Partner großzieht, kann normalerweise bei der Steuerklärung einen sogenannten Entlastungsbetrag geltend machen, muss also weniger seines Jahreseinkommens versteuern. Dieser Entlastungsbetrag wird nun auf 4008 Euro angehoben. Davon profitieren knapp eine Million Mütter und Väter ohne Partner.

Eltern leiden in der Pandemie ganz besonders unter geschlossenen Schulen und Kitas - Mütter und Väter ohne Partner noch mehr. Daher ist die steuerliche Entlastung ein starkes Signal für alle, die mit ihren Kindern eine doppelte Verantwortung tragen. Insbesondere Frauen werden dadurch dauerhaft gestärkt.

 

 

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