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03.11.2022
Weitere Entlastungen kommen
Bund und Länder haben gestern weitere Entlastungen aufgrund der steigenden Energiepreise beschlossen bzw. konkretisiert. Hier die wichtigsten Punkte in Kürze:
Soforthilfe: Der Bund übernimmt den Dezember Gas- oder Fernwärme-Abschlag. Bezahlt man den Gasanbieter direkt, wird der Abschlag nicht abgebucht oder unverzüglich zurückerstattet. Läuft die Abwicklung über den/die Vermieter:innen, wird die Entlastung bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung gutgeschrieben. Wurden die Abschläge für Dezember bereits erhöht, ist der Erhöhungsbetrag im Dezember nicht zu bezahlen bzw. wird zurückerstattet. Egal welche Konstellation: Das Verfahren läuft automatisch.
Gaspreisbremse: Die Bremse soll ab dem 1.3.2023 kommen, allerdings wird angestrebt, sie rückwirkend ab Februar wirken zu lassen. Jede*r Kunde bekommt 80 % des Grundbedarfs zu einem Festpreis von 12 Cent/kWh, bei Fernwärme 9,5 Cent. Der Grundbedarf richtet sich nach der Jahresverbrauchsprognose, die dem September-Abschlag 2022 zugrunde gelegt wurde. Für die Industrie ist eine Bremse bei 70 % des Verbrauchs von 2021 für 7 Cent/kWh geplant.
Härtefallfonds: Es wird verschiedene Fonds geben, um Sonderfälle abzudecken. Insgesamt ist dafür ein Volumen von 12 Milliarden Euro vorgesehen. Dazu gehört beispielsweise ein Fonds für Mieter:innen, die mit Pellets, Öl, Gas aus Tanks etc. heizen. Auch für mittelständische Unternehmen, für die die Abschlagsübernahme nicht ausreicht, wird es weitere Unterstützungen geben. Und für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die ihren Energiebedarf nicht weiter absenken können.
Strompreisbremse: Diese soll ähnlich aussehen wie die Gaspreisbremse. Für Verbraucher:innen und Unternehmen sowie für die Industrie wird eine Pauschale zu einem festen Preis übernommen. Verbraucher:innen und Unternehmen erhalten 80 % (Abschlagszahlung September 2022) des Stroms zu 40 Cent/kWh. Die Entlastung wird monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet. Industrieunternehmen erhalten den Strom für 13 Cent pro Kilowattstunde für 70 % des Vorjahresverbrauchs. Die Bremse soll ab dem 1.1.2023 greifen. Finanziert wird sie durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen.
49-€-Ticket: Das Ticket kommt digital und bundesweit – das ist nun beschlossen. Unklar ist noch, ob es sich schon zum 1.1.2023 realisieren lässt. Alternativ zum 1. Februar.
Mit den anderen bereits abgeschlossenen und laufenden Unterstützungen ist das insgesamt ein riesen Paket, das es angesichts der Krise auch benötigt. Die Details stehen noch nicht zu jeder Maßnahme fest, aber es wird weiter mit Hochdruck daran gearbeitet. Ziel ist es, dass wir alle gut durch den Winter kommen!
