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24.06.2022

Wir streichen §219a!

Endlich ist das "Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche" abgeschafft! Nachdem wir im vergangen Jahr wegen der Union nur daran rumdoktern konnten, haben wir soeben die Abschaffung beschlossen. Das heißt: Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, können öffentlich über Ablauf und Methoden informieren. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Denn alles andere hat den Zugang zu medizinischer Versorgung behindert und so das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau beeinträchtigt!


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