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10.02.2021
Überbrückungshilfe III gestartet - Anträge können gestellt werden
Um Unternehmen einfacher und besser zu unterstützen, haben wir die Überbrückungshilfe verbessert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen. Ein darüberhinausgehender Nachweis entfällt. Innerhalb von drei Tagen nach Antragsstellung soll bereits die Auszahlung erster Abschläge erfolgen. Diese können für mehrere Monate beantragt werden, so dass in den Unternehmen die Liquidität gewährleistet werden kann.
Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021. Außerdem haben wir die monatlichen Höchstbeträge deutlich erhöht und vereinheitlicht: Unternehmen können bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten (statt 200.000 bzw. 500.000 Euro).
Die Abschlagszahlungen werden auf 100.000 Euro erhöht. Erste Abschlagszahlungen sind im Februar zu erwarten, die endgültige Bescheidung durch die Länder ab März. Wie bisher gilt: Die Fixkostenerstattung ist abhängig vom Umsatzrückgang.