Pressemitteilungen

09.05.2014

Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug in den Bundestag eingebracht

Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter im Rechtsausschuss und Sabine Poschmann, Beauftragte für den Mittelstand und das Handwerk erklären gemeinsam:

Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand. Mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr schafft die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine Kultur der unverzüglichen Zahlungen. Bis jetzt mussten Handwerksbetriebe oft viel zu lang finanziell in Vorleistung treten. Rechnungen wurden meist erst spät gezahlt. Für Unternehmer und Selbstständige barg das ein großes Risiko, denn sie liefen Gefahr aufgrund von fehlender Liquidität Insolvenz anmelden zu müssen, obwohl sie auf dem Papier eigentlich ein deutliches „Plus“ verzeichneten.

Dem schiebt die Bundesregierung mit dem neuen Gesetzentwurf einen Riegel vor, indem Zahlungsfristen nur noch bis zu maximal 60 Tagen vereinbart werden können. Eine längere Frist ist nur noch dann zulässig, wenn sie ausdrücklich durch die Vertragsparteien getroffen wird und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern wird eine wesentlich strengere Regelung festgesetzt, hier gilt grundsätzliche eine maximale Frist von 30 Tagen. Zusätzlich verhindern gesetzliche Regelungen, dass diese Regelungen über AGB oder anderwärtig umgangen werden. 

Somit sorgt die Bundesregierung dafür, dass ein „Plus“ in den Geschäftsbüchern auch ein tatsächliches „Plus“ auf dem Konto der Betriebe ist.

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