Pressemitteilungen
08.06.2016
Keine weiteren Zugeständnisse beim Leih- und Werkvertragsgesetz
Der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles zur Eindämmung von Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen hätte nach den Vorstellungen der SPD und den DGB Gewerkschaften in Dortmund noch schärfer sein können. Die Bundestagsabgeordneten Sabine Poschmann und Marco Bülow sowie die Landtagsabgeordnete Nadja Lüders sehen in dem Entwurf einen wichtigen Schritt.
Poschmann: „CDU und CSU haben dieses wichtige Vorhaben lange blockiert. Um hier voran zu kommen, mussten wir Kompromisse eingehen. Klar ist, wir hätten gern strengere Maßnahmen getroffen. So fehlen die Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmern und Solo-Selbständigen.“ Lüders betont, dass man den Kompromiss mittragen werde. Denn der Entwurf enthalte klare Regeln, die Missbrauch und Lohndrückerei verhinderten. Es dürfe im parlamentarischen Verfahren jedoch keine weiteren Zugeständnisse an die Union geben.
Der Entwurf sieht vor, dass Leiharbeiter nur noch bis zu 18 Monaten in einem Betrieb eingesetzt werden dürfen. Zudem sollen sie nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Hinsichtlich der Werkverträge soll es zukünftig einfacher sein, zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu unterscheiden.
Reiter hebt das im Entwurf enthaltene Verbot des Einsatzes von Leiharbeitern als Streikbrecher hervor. „Damit wird dem Unterlaufen von Arbeitskampfmaßnahmen nun endlich ein Riegel vorgeschoben.“ Einig sind sich die Abgeordneten und die Gewerkschaftsvorsitzende auch in der Beurteilung der Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Regelungen. „Hier hätten wir uns mehr Klarheit und eine wesentlich härtere Gangart gewünscht. Verstöße sollten für Arbeitgeber deutlich schmerzhaftere Folgen haben. Eine bessere Kontrolle und Weitergabe von Informationen durch den Zoll wäre auch notwendig gewesen“, erklärt Bülow.
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