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09.09.2019

Poschmann: Die Ausweitung der Meisterpflicht kommt!

„Das Engagement hat sich gelohnt. Die Ausweitung des Meisterbriefes kommt“, kommentiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann den aktuellen Gesetzentwurf zur Reform des Handwerks.

Der vorliegende Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass 12 von 52 Gewerken wieder in die Anlage A der Handwerksordnung zurückgeführt werden. Dazu gehören: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger,
Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Seit Oktober letzten Jahres hat die Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“, der Poschmann als Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für Mittelstand und Handwerk angehört, die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Gewerken geprüft. In diesem Zusammenhang wurden die einzelnen Gewerke, Gewerkschaften und Verbände in einem breiten Beteiligungsverfahren eingebunden. Poschmann: „Auch in Dortmund habe ich mit Verbänden, Unternehmen und der Handwerkskammer das für und wider intensiv diskutiert.“

Nachdem sich Schadensfälle aufgrund mangelnder Qualifikationen häuften und Ausbildungszahlen zurückgingen, hatte die Koalition eine Prüfung der Rückführung vereinbart. „Unser Ziel ist, das Handwerk zu stärken und die Kunden zu schützen“, erläutert die heimische Abgeordnete diese Entscheidung. „Viele Gewerke haben die Ausweitung auch gefordert, weil sie mit dem Meistertitel wieder attraktiver für Fachkräfte werden.“

„Nun ist es wichtig, dass der Entwurf zügig in den Bundestag eingebracht wird, damit das Gesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann“, so Poschmann. Die Koalitionsarbeitsgruppe wird den Entwurf morgen beraten.
Die Ausweitung der Meisterpflicht wurde vom Bundeswirtschaftsministerium juristisch geprüft. Die Hauptkriterien für die Rückführung sind Gefahrengeneigtheit und Kulturgüterschutz.
Für die Handwerker, die aktuell keinen Meister haben, wird es einen Bestandsschutz geben. Poschmann: „Allein in Dortmund mit 33.000 Beschäftigten im Handwerk arbeitet inzwischen jeder vierte Betrieb in einem zulassungsfreien Gewerk – 1.060 von insgesamt 4.215 Betrieben. Daher ist dieser Schutz wichtig.“ Nach fünf Jahren soll es eine Evaluierung des Gesetzes geben.

„Neben der Rückführung muss es weitere Reformen geben. So muss der in der vergangenen Wahlperiode begonnene Branchendialog vom Wirtschaftsminister wieder aufgenommen werden und die Tarifbindung im Handwerk gestärkt werden“, fordert Poschmann. 

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