Pressemitteilungen
10.06.2016
Poschmann fordert Nachbesserungen für Handwerker
„Wir dürfen die Handwerker nicht im Regen stehen lassen. Die vielen kleinen und mittleren Unternehmen sollen nicht länger für Kosten aufkommen, die sie nicht verursacht haben“, fordert die Handwerksbeauftragte der SPD-Fraktion, Sabine Poschmann, am Freitag in der Bundestagsdebatte zur Reform der Mängelhaftung.
Der Gesetzentwurf ermöglicht es Handwerksunternehmen zukünftig, die Kosten für den Ein-und Ausbau beim Ersatz mangelhaften Materials vom Händler oder Hersteller zurückzuverlangen. Allerdings können diese sich noch immer durch Allgemeine Geschäftsbedingungen davor schützen. Handwerker müssten somit z.B. gegen Baumarktketten klagen, um ihr Recht durchzusetzen. Daher setzt sich Poschmann für ein Verbot von Regelungen in AGBs ein, die den Ersatz von Ein- und Ausbaukosten ausschließen.
Auf Poschmanns Initiative hin hatten die Arbeitsgruppe Wirtschaft & Energie sowie die AG Recht und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion bereits im Vorfeld in einem gemeinsamen Beschluss, eine AGB-feste Ausgestaltung des Gesetzes gefordert.
Beispiel:
Ein Handwerker verlegt Fliesen. Nach einiger Zeit meldet sich der Auftraggeber, denn die Fliesen lösen sich wieder. Grund: Der Kleber war nicht in Ordnung. Der Kunde verlangt Nachbesserungen vom Handwerker. Der muss diesem Wunsch natürlich nachkommen ̶ bleibt aber auf seinen Arbeitskosten sitzen, obwohl der Kleber die Ursache für die Ausbesserung war.
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