Hier die wichtigsten Punkte in Kürze:
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Eigenkapitalzuschuss für alle Unternehmen, die in mindestens 3 Monaten
seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 % haben.
Der Zuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung gewährt.
? Fixkostenerstattung für Unternehmen wird erhöht auf 100% bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 % (bislang 90 %).
? Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware gelten nun auch für Hersteller und Großhändler.
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Für Veranstalter und Reisebüros gibt es zusätzlich zur
Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe
von 20 % der Lohnsumme von 2019.
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Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und
Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten
Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.
? Junge Unternehmen, die bis zum 31.10.2020 gegründet haben, sind ab jetzt antragsberechtigt.
Die Details werden in den FAQ zeitnah bekannt gegeben. Nach Anpassung
des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.