Es waren harte Verhandlungen, aber es hat sich gelohnt: Die Koalition hat sich auf eine Grundrente geeinigt. Unsere Verhandlerinnen und Verhandler haben dabei einen super Job gemacht — es wird keine Bedürftigkeitsprüfung geben. So, wie wir es gefordert haben!
Was bedeutet die Grundrente nun und wer profitiert davon? Sie richtet sich an Menschen, die 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, bisher aber dennoch nur eine sehr geringe Rente erhalten. Mit der Grundrente bekommen diese Menschen nun einen Zuschlag. Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau von 40 % des Durchschnittslohns gearbeitet hat, würde ihre Rente beispielsweise von 529 auf 934 Euro aufbessern! Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Uns geht es darum, Lebensleistung anzuerkennen. Arbeit muss sich lohnen — auch in der Rente. Vor allem Frauen profitieren von der neuen Regelung, die ab 1.1.2021 gelten soll. Insgesamt werden es 1,5 Millionen Menschen sein.
Die von der Union geforderte Bedürftigkeitsprüfung hätte bedeutet, dass die Grundrente auf dem Amt extra beantragt hätte werden müssen. Das ist in der jetzigen Form nicht nötig, sie wie wird automatisch ausgezahlt. Es gibt lediglich eine Einkommensprüfung, damit die Grundrente möglichst zielgenau ankommt. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 1.250 (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Paare) gibt es die volle Grundrente. Für Menschen, die beispielsweise durch Mieteinnahmen über dieser Grenze liegen, schmilzt die Grundrente langsam ab.
Wir denken auch an diejenigen, die knapp nicht auf die 35 Beitragsjahre kommen. Hier werden wir eine Lösung finden, um eine harte Abbruchkante zu vermeiden.