Wir verkleinern den Bundestag!
Der Bundestag ist in den letzten Jahren immer weiter gewachsen, auf derzeit 734 Abgeordnete. Das ist zum einen teuer und zum anderen ineffizient, weshalb wir beschlossen haben, die Anzahl der Bundestagssitze dauerhaft auf 630 zu reduzieren. Dazu werden Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Dies bedeutet auch, dass Wahlkreissieger mit den schwächsten Erststimmenergebnissen nicht mehr garantiert in den Bundestag einziehen. Auch die Grundmandatsklausel, die es Parteien ermöglichte, trotz Scheiterns an der 5-%-Hürde in den Bundestag einzuziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewannen, wollten wir abschaffen.
Wie lautet das Urteil?
Das Bundesverfassungsgericht hat heute das neue Wahlrecht entgegen den Klagen von Union und Linken im Grundsatz bestätigt. Damit haben wir für ein zukunftsfähiges Wahlrecht und einen handlungsfähigen Bundestag gesorgt. Lediglich die Grundmandatsklausel bleibt vorerst bestehen und gilt damit auch für die nächste Bundestagswahl.
Was bedeutet das für Dortmund?
Grundsätzlich ändert sich für Dortmund erst einmal nichts. Die Möglichkeit, dass es in einem Wahlkreis keine direkt gewählten Abgeordneten gibt, besteht dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. In diesem Fall erhalten die Wahlkreissieger mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis kein Mandat. Das wird in Dortmund und auch in NRW voraussichtlich nicht passieren. Trotzdem ist es für mich natürlich ein Ansporn, bei der nächsten Wahl ein noch besseres Ergebnis zu erzielen, um euch sicher weiterhin im Bundestag vertreten zu können. Ich hoffe, dass ihr mir dafür wieder euer Vertrauen schenkt.