Gleich zwei sozialdemokratische Kernprojekte sind heute im Bundestag verabschiedet worden. Mit der Einführung der Brückenteilzeit und der Wiederherstellung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung haben wir viel für die Entlastung der Arbeitnehmer getan.
Die Brückenteilzeit ermöglicht Beschäftigten für bis zu fünf Jahre, ohne spezielle Angabe von Gründen, in Teilzeit zu gehen und anschließend zurück in Vollzeit zu wechseln. Dadurch können sie ihre Arbeitszeiten wesentlich flexibler an ihre Bedürfnisse anpassen. Das kommt Eltern, die Kinder betreuen, oder Angehörigen von Pflegebedürftigen zugute. Besonders Frauen profitieren, die bislang oft in die Teilzeitfalle geraten sind.
Auch die Wiedereinführung der Parität in der Krankenversicherung entlastet Beschäftigte spürbar, denn der Zusatzbeitrag der Krankenkassen wird wieder von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Hälfte finanziert. Bislang mussten die Arbeitnehmer die Last alleine stemmen.
Darüber hinaus ist es den Krankenkassen, die besonders hohe Finanzreserven haben, künftig verboten, die Versicherten durch höhere Zusatzbeiträge zu belasten.
Beide Gesetze treten zum 1. Januar 2019 in Kraft.