Sabine Poschmann, Mittelstandsbeauftragte:
Das Bundeskabinett hat heute
weitere Bürokratieentlastungsmaßnahmen, insbesondere für mittelständische
Unternehmen, in Höhe von jährlich 360 Millionen Euro verabschiedet. Damit wird
der im vergangenen Jahr mit dem ersten Gesetz zum Bürokratieabbau
eingeschlagene Kurs konsequent fortgeführt.
Das
zweite Paket zur Entlastung von Unternehmen zeigt, dass wir es mit dem
Bürokratieabbau ernst meinen. Allein durch den Wegfall der steuerlichen
Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine werden die Unternehmen jährlich um 217
Millionen Euro entlastet. Bisher mussten diese sechs Jahre lang in
Aktenschränken gelagert werden. Mit Erhalt beziehungsweise Versand der
entsprechenden Rechnungen entfällt diese Anforderung zukünftig.
Durch
die Anhebung des Schwellenwerts für Rechnungen bei Kleinbeträgen von 150 auf
200 Euro, entlasten wir die Betriebe um weitere 43 Millionen Euro. Insbesondere
kleinere Unternehmen sparen durch die Änderung Zeit und Geld. Denn der
Gesetzgeber sieht für Kleinbetragsrechnungen wesentlich weniger Angaben vor. So
entfallen beispielsweise fortlaufende Rechnungsnummern und der Zeitpunkt der
Lieferung.
Darüber
hinaus profitieren Arbeitgeber mit ein oder zwei Mitarbeitern davon, dass der
Schwellenwert für das Lohnsteuer-Anmeldeverfahren von 4000 auf 5000 Euro
angehoben wird. Bleibt die Lohnsteuer unter diesem Betrag, so muss die
Anmeldung beim Finanzamt nur vierteljährlich und nicht monatlich erfolgen.
Mit diesen und weiteren Maßnahmen im zweiten Bürokratieentlastungsgesetz schaffen wir spürbare Erleichterungen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Mit Sicherheit werden wir noch weitere Entlastungen auf den Weg bringen. Insbesondere sollte der seit Jahrzehnten unveränderte Schwellenwert für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter unbedingt angehoben werden. Dies würde der gesamten Wirtschaft sofort spürbar nützen.