Das Gesetz zum Verbot der Abgeordnetenbestechung haben wir heute beschlossen. In Deutschland ist die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten bisher nur im Zusammenhang mit Wahlen strafbar. Daher ist eine neue Regelung längst überfällig. Demnächst sollen korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgern generell strafbar sein. Nun können wir auch endlich die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption umsetzen und international ein besseres Bild abgeben.
Im gleichen Verfahren haben wir das Gesetz zur Reform der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet, das eine Erhöhung der Bezüge und eine Minderung der Rente sowie einen späteren Eintritt in den Ruhestand vorsieht. Obwohl ich die öffentliche Empörung über diesen Schritt teilweise nachvollziehen kann, sei dabei auf folgenden Zusammenhang hingewiesen: Schon 1995 wurde als Orientierungsgröße für die Abgeordnetenentschädigung die Besoldung für einen obersten Bundesrichter festgelegt. Das entspricht der Entschädigung für Landräte oder Bürgermeister mittelgroßer Städte. Nun kam die Ende 2011 eingesetzte unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts zu dem gleichen Schluss. Bislang wurde aber keine Angleichung erreicht, weil wiederholt eine Erhöhung der Diäten abgelehnt wurde.
Mit dem neuen Gesetz erreichen wir daher als erstes eine Angleichung und zum zweiten, dass die Entschädigungen ab 2016 an die Bruttolohnentwicklung der Arbeitnehmer gekoppelt wird. Besonders den zweiten Punkt finde ich wichtig und gut: die Abgeordnetenbezüge können nicht mehr willkürlich erhöht werden, sondern steigen oder fallen entsprechend der jährlichen Lohnentwicklung. Damit ist das Thema für die Zukunft hoffentlich vom Tisch und für alle transparenter und nachvollziehbarer.