Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter im Rechtsausschuss und Sabine Poschmann, Beauftragte für den Mittelstand und das Handwerk erklären gemeinsam:
Heute ist ein
guter Tag für den Mittelstand. Mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr schafft die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine
Kultur der unverzüglichen Zahlungen. Bis jetzt mussten Handwerksbetriebe
oft viel zu lang finanziell in Vorleistung treten. Rechnungen wurden meist erst
spät gezahlt. Für Unternehmer und Selbstständige barg das ein großes Risiko,
denn sie liefen Gefahr aufgrund von fehlender Liquidität Insolvenz anmelden zu
müssen, obwohl sie auf dem Papier eigentlich ein deutliches Plus verzeichneten.
Dem schiebt die Bundesregierung mit dem neuen Gesetzentwurf
einen Riegel vor, indem Zahlungsfristen nur noch bis zu maximal 60 Tagen
vereinbart werden können. Eine längere Frist ist nur noch dann zulässig, wenn
sie ausdrücklich durch die Vertragsparteien getroffen wird und für den
Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen
und öffentlichen Auftraggebern wird eine wesentlich strengere Regelung
festgesetzt, hier gilt grundsätzliche eine maximale Frist von 30 Tagen.
Zusätzlich verhindern gesetzliche Regelungen, dass diese Regelungen über AGB
oder anderwärtig umgangen werden.
Somit sorgt die
Bundesregierung dafür, dass ein Plus in den Geschäftsbüchern auch ein
tatsächliches Plus auf dem Konto der Betriebe ist.