Schnellere Arzttermine und verbesserte Leistungen aus der
gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind die Ziele des Terminservice- und
Versorgungsgesetzes, das wir heute im Bundestag verabschiedet haben.
Künftig sind Ärzte verpflichtet, mindestens 25 Sprechstunden
pro Woche, statt derzeit 20, für gesetzlich Versicherte anzubieten. Für die
zusätzlichen Sprechstunden erhalten die Ärzte eine bessere Vergütung. Damit
lohnt es sich für sie in Zukunft, mehr Termine an Kassenpatienten zu vergeben.
In einem zweiten Schritt bauen wir die
Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen aus. Sie vermitteln
bislang in dringenden Fällen Termine beim Facharzt oder Psychotherapeuten. In
Zukunft kann man sich auch an sie wenden, wenn man zeitnah einen Termin beim Haus-
oder Kinderarzt braucht.
Zusätzlich reformieren wir die Heilmittelversorgung. Zwar
wird das Heilmittel selber, beispielsweise Krankengymnastik, auch künftig
weiter vom Arzt verschrieben. Welche konkreten Übungen und Maßnahmen für den
Patienten am besten geeignet sind und wie lange die Behandlung dauern soll,
wird aber der behandelnde Physiotherapeut entscheiden.