Der gelungene Durchbruch beim Gewalthilfegesetz ist ein Grund zur Freude.
Endlich bekommen alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder ein verbindliches Recht auf Schutz!
Wir handeln jetzt, denn es ist höchste Zeit: Beinahe täglich wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. An jedem Tag gibt es 400 Fälle geschlechtsbezogener Gewalt — das nehmen wir nicht mehr hin.
Wir führen daher einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz für von Gewalt betroffenen Frauen ein — z. B. durch Aufnahme in ein Frauenhaus. Für die Stärkung und den Ausbau der entsprechenden Infrastrukturen in den Ländern stellt der Bund 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Und es macht nochmal klar: Partnerschaftsgewalt ist keine Privatsache, sondern geht uns alle an!