Mir war es wichtig, dass Handwerker bei mangelhaftem Material nicht auf ihren Ein- und Ausbaukosten sitzen bleiben, kommentiert die Mittelstandsbeauftragte der SPD-Bundes-tagsfraktion Sabine Poschmann die nach langem Ringen mit dem Koalitionspartner erreichten Verbesserungen bei der Mängelgewährleistung. Zudem stärken wir mit den Änderun-gen im Insolvenzanfechtungsrecht die Rechtssicherheit für Handwerksunternehmen im Ge¬schäftsverkehr deutlich, freut sich die Dortmunder Bundestagsabgeordnete über die mit dem Koalitionspartner erzielte Einigung.
Die Neuregelung der Mängelgewährleistung sieht vor, dass Handwerker von Lieferanten, deren mangelhaftes Material bei Kunden eingebaut wurde, neben dem Material auch die Ein- und Ausbaukosten ersetzt bekommen. Das schließt auch Fälle ein, bei denen mangelhaftes Material z.B. Wandfarbe angebracht wurde. Damit wurde ein zentrales Vorhaben für das Handwerk aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Poschmann bedauert jedoch, dass sich die CDU, gegen eine AGB-feste Ausgestaltung der Regelung sperrte. Das Gesetz wird im März in den Bundestag eingebracht.
Bereits verabschiedet wurden Änderungen im Insolvenzanfechtungsrecht. Bisher können sich Unternehmer nicht sicher sein, ob sie erhaltene Zahlungen aufgrund einer späteren In-solvenzeröffnung zurückzahlen müssen. Die Bildung von Rücklagen, um sich gegen dieses Risiko abzusichern, fällt insbesondere kleinen Unternehmen schwer. Mit der Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre, schaffen wir hier eine wesentliche Erleichterung. , betont Poschmann. Zudem würde die Anfechtung durch eine neue Nachweispflicht für Insolvenzverwalter erschwert. Sie müssen nun belegen, dass Gläubiger bereits zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses wussten, dass ihre Schuldner zahlungsunfähig waren.
Ein wesentliches Anliegen war für uns auch ein besserer Schutz für Arbeitnehmer. Hier ha-ben wir uns durchgesetzt, erklärt Poschmann. Künftig sollen Löhne nicht mehr angefochten werden können, solange zwischen Arbeitsleistungen und Lohnzahlung nicht mehr als drei Monate liegen.