Heute habe ich mich im Bundestag dafür stark gemacht, dass
unsere Handwerker nicht länger für Kosten aufkommen müssen, die sie nicht
verursacht haben. In der Debatte über die Reform der Mängelhaftung forderte ich
Nachbesserungen im Gesetzentwurf.
Zwar ermöglicht es der Gesetzentwurf Handwerksunternehmen zukünftig, die Kosten für den Ein-und Ausbau beim Ersatz mangelhaften Materials vom Händler oder Hersteller zurückzuverlangen. Allerdings können diese sich noch immer durch Allgemeine Geschäftsbedingungen davor schützen. Handwerker müssten somit z.B. gegen Baumarktketten klagen, um ihr Recht durchzusetzen. Daher setze ich mich für ein Verbot von Regelungen in AGBs ein, die den Ersatz von Ein- und Ausbaukosten ausschließen.