Der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles zur Eindämmung
von Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen hätte nach den Vorstellungen
der SPD und den DGB Gewerkschaften in Dortmund noch schärfer sein können. Die
Bundestagsabgeordneten Sabine Poschmann und Marco Bülow sowie die
Landtagsabgeordnete Nadja Lüders sehen in dem Entwurf einen wichtigen Schritt.
Poschmann: CDU und CSU haben dieses wichtige Vorhaben lange
blockiert. Um hier voran zu kommen, mussten wir Kompromisse eingehen. Klar ist,
wir hätten gern strengere Maßnahmen getroffen. So fehlen die
Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmern und Solo-Selbständigen. Lüders
betont, dass man den Kompromiss mittragen werde. Denn der Entwurf enthalte
klare Regeln, die Missbrauch und Lohndrückerei verhinderten. Es dürfe im
parlamentarischen Verfahren jedoch keine weiteren Zugeständnisse an die Union
geben.
Der Entwurf sieht vor, dass Leiharbeiter nur noch bis zu 18
Monaten in einem Betrieb eingesetzt werden dürfen. Zudem sollen sie nach neun
Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Hinsichtlich
der Werkverträge soll es zukünftig einfacher sein, zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber zu unterscheiden.
Reiter hebt das im Entwurf enthaltene Verbot des Einsatzes
von Leiharbeitern als Streikbrecher hervor. Damit wird dem Unterlaufen von
Arbeitskampfmaßnahmen nun endlich ein Riegel vorgeschoben. Einig sind sich die
Abgeordneten und die Gewerkschaftsvorsitzende auch in der Beurteilung der
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Regelungen. Hier hätten wir uns
mehr Klarheit und eine wesentlich härtere Gangart gewünscht. Verstöße sollten
für Arbeitgeber deutlich schmerzhaftere Folgen haben. Eine bessere Kontrolle
und Weitergabe von Informationen durch den Zoll wäre auch notwendig gewesen,
erklärt Bülow.