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15. April 2021
Wahlkreis

Kin­der­rech­te kom­men ins Grund­ge­setz

Kin­der­rech­te kom­men ins Grund­ge­setz
15. April 2021
Wahlkreis

War­um sind uns Kin­der­rech­te im Grund­ge­setz so wich­tig?

Weil auf die­se Wei­se Staat und Gesell­schaft noch umfas­sen­der in die
Pflicht genom­men wer­den, auf die Inter­es­sen von Kin­dern zu ach­ten: Ob
bei der Ver­ab­schie­dung eines neu­en Geset­zes, beim Bau eines neu­en
Spiel­plat­zes oder beim Streit mit Nach­barn um Kin­der­lärm – die Belan­ge der Kin­der erhal­ten ein grö­ße­res Gewicht.

Die Ver­an­ke­rung der Kin­der­rech­te in unse­rer Ver­fas­sung ist ein wich­ti­ger
Schritt. Vom Recht auf Schutz vor Gewalt, über das Recht auf Bil­dung
bis hin zum Recht auf die eige­ne Iden­ti­tät. Kin­der haben spe­zi­fi­sche
Bedürf­nis­se, die es auch recht­lich zu ver­an­kern gilt.

 Doch damit sind wir nicht am Ende des Weges. Wei­ter­ge­hen­de For­de­run­gen
zu der For­mu­lie­rung ste­hen bereits im Raum. Wir als SPD
wer­den gemein­sam mit den Ver­bän­den und Enga­gier­ten für wei­te­re
Ver­bes­se­run­gen strei­ten.

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