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19. Juni 2019
Wahlkreis

Kri­tik des Nor­men­kon­troll­ra­tes berech­tigt

Kri­tik des Nor­men­kon­troll­ra­tes berech­tigt
19. Juni 2019
Wahlkreis

Der Natio­na­le Nor­men­kon­troll­rat (NKR) kri­ti­siert zu Recht
die lücken­haf­te Anwen­dung der One-In-One-Out-Regel durch die Bun­des­re­gie­rung
beim Büro­kra­tie­ab­bau. Der heu­te ver­öf­fent­lich­te Jah­res­be­richt der
Bun­des­re­gie­rung zu bes­se­rer Recht­set­zung und Büro­kra­tie­ab­bau 2018 zeigt: Wir
brau­chen bes­se­re Ergeb­nis­se beim Büro­kra­tie­ab­bau und E‑Government in
Deutsch­land und Euro­pa. Die Absicht der Bun­des­re­gie­rung, stär­ker auf
Pra­xis­taug­lich­keit, Ver­ständ­lich­keit und Wirk­sam­keit ihrer Vor­schlä­ge an das
Par­la­ment zu ach­ten und inten­si­ver mit den Betrof­fe­nen zusam­men zu arbei­ten,
begrü­ßen wir. Die­ses Ver­spre­chen muss jetzt ein­ge­löst wer­den.

„Wir tei­len die Auf­fas­sung, dass es in Zukunft der
Ein­füh­rung einer One-In-One-Out-Rege­lung auch auf Ebe­ne der Euro­päi­schen Uni­on
bedarf. Wird eine gesetz­li­che Rege­lung ver­ab­schie­det, muss an ande­rer Stel­le
eine Ent­las­tung geschaf­fen wer­den. Am bes­ten wäre die Schaf­fung eines
euro­päi­schen Nor­men­kon­troll­ra­tes, der eigen­stän­dig und voll­stän­dig unab­hän­gig
von der EU-Kom­mis­si­on arbei­ten soll­te. Nach­dem das Euro­päi­sche Par­la­ment schon
in der ver­gan­ge­nen Legis­la­tur­pe­ri­ode einen Aus­schuss für Büro­kra­tie­ab­bau ins
Leben geru­fen hat, wäre ein sol­cher euro­päi­scher Nor­men­kon­troll­rat ein zwei­tes
wirk­sa­mes Instru­ment. Als Zeit­punkt der Umset­zung wäre am bes­ten die deut­sche
Rats­prä­si­dent­schaft im Jahr 2020 geeig­net, um dafür die rich­ti­gen Maß­nah­men zu
ergrei­fen.

Die im Jahr 2015 ein­ge­führ­te One-In-One-Out-Regel in
Deutsch­land ist eine Erfolgs­ge­schich­te und sie leis­tet einen wich­ti­gen Bei­trag
zum Abbau unnö­ti­ger Büro­kra­tie vor allem auf Bun­des­ebe­ne. Aber die­se Regel
soll­te in Zukunft selbst­ver­ständ­lich auch für den Erfül­lungs­auf­wand gel­ten, der
bei der Umset­zung von EU-Richt­li­ni­en und Vor­ga­ben anfällt. Es ist uner­heb­lich
wo büro­kra­ti­sche Maß­nah­men ent­ste­hen – wich­tig ist Büro­kra­tie wei­ter
ein­zu­schrän­ken und zu stop­pen, wo immer die­se unnö­tig ist.

Lei­der lässt die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung
in Bund, Län­dern und Kom­mu­nen nach wie vor zu wün­schen übrig. Es hapert bei der
Umset­zung des Online­zu­gangs­ge­setz. Die­se ist nur durch eine gemein­sa­me
Kraft­an­stren­gung von Bund und Län­dern mach­bar. Eine Viel­zahl von Platt­for­men stellt
die Betei­lig­ten noch immer vor erheb­li­che Pro­ble­me. Daher wäre ein
E‑Go­vern­ment-Pakt des Bun­des, der Län­der und Gemein­den in Erwä­gung zu zie­hen,
so wie es der NKR for­dert.“

Hier die Pres­se­mit­tei­lung als PDF her­un­ter­la­den!

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