Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) kritisiert zu Recht
die lückenhafte Anwendung der One-In-One-Out-Regel durch die Bundesregierung
beim Bürokratieabbau. Der heute veröffentlichte Jahresbericht der
Bundesregierung zu besserer Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 zeigt: Wir
brauchen bessere Ergebnisse beim Bürokratieabbau und E‑Government in
Deutschland und Europa. Die Absicht der Bundesregierung, stärker auf
Praxistauglichkeit, Verständlichkeit und Wirksamkeit ihrer Vorschläge an das
Parlament zu achten und intensiver mit den Betroffenen zusammen zu arbeiten,
begrüßen wir. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden.
Wir teilen die Auffassung, dass es in Zukunft der
Einführung einer One-In-One-Out-Regelung auch auf Ebene der Europäischen Union
bedarf. Wird eine gesetzliche Regelung verabschiedet, muss an anderer Stelle
eine Entlastung geschaffen werden. Am besten wäre die Schaffung eines
europäischen Normenkontrollrates, der eigenständig und vollständig unabhängig
von der EU-Kommission arbeiten sollte. Nachdem das Europäische Parlament schon
in der vergangenen Legislaturperiode einen Ausschuss für Bürokratieabbau ins
Leben gerufen hat, wäre ein solcher europäischer Normenkontrollrat ein zweites
wirksames Instrument. Als Zeitpunkt der Umsetzung wäre am besten die deutsche
Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 geeignet, um dafür die richtigen Maßnahmen zu
ergreifen.
Die im Jahr 2015 eingeführte One-In-One-Out-Regel in
Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte und sie leistet einen wichtigen Beitrag
zum Abbau unnötiger Bürokratie vor allem auf Bundesebene. Aber diese Regel
sollte in Zukunft selbstverständlich auch für den Erfüllungsaufwand gelten, der
bei der Umsetzung von EU-Richtlinien und Vorgaben anfällt. Es ist unerheblich
wo bürokratische Maßnahmen entstehen wichtig ist Bürokratie weiter
einzuschränken und zu stoppen, wo immer diese unnötig ist.
Leider lässt die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
in Bund, Ländern und Kommunen nach wie vor zu wünschen übrig. Es hapert bei der
Umsetzung des Onlinezugangsgesetz. Diese ist nur durch eine gemeinsame
Kraftanstrengung von Bund und Ländern machbar. Eine Vielzahl von Plattformen stellt
die Beteiligten noch immer vor erhebliche Probleme. Daher wäre ein
E‑Government-Pakt des Bundes, der Länder und Gemeinden in Erwägung zu ziehen,
so wie es der NKR fordert.