Ein gelungener Jahresabschluss: Nach langen Verhandlungen haben wir heute im Bundestag mit dem Gute-Kita-Gesetz ein weiteres sozialdemokratisches Kernanliegen verabschiedet.
Bis zum Jahr 2022 stellen wir den Ländern insgesamt 5,5
Milliarden Euro zur Verfügung. Dortmund könnte dabei 37 Millionen Euro
erhalten. Das Geld können sie nutzen, um die Qualität in ihren Kitas zu erhöhen
oder um die Eltern bei ihren Gebühren zu entlasten. Damit stellen wir sicher,
dass jedes Land selbst entscheiden kann, für welche Projekte es die Mittel
einsetzen möchte.
Konkret gibt es zehn unterschiedliche Bereiche, in die
die Länder das Geld investieren können, um die Kitas vor Ort bedarfsgerecht zu verbessern. Etwa für mehr und besser ausgebildete Erzieher, für
hochwertiges Mittagessen, für schöner gestaltete Räume oder für längere
Öffnungszeiten. Aber auch für eine Senkung oder komplette Abschaffung der
Gebühren können die Länder das Geld verwenden.
Unabhängig von den Entscheidungen der Länder entlasten
wir mit dem Gesetz gezielt einkommensschwache Familien. Denn zum einen werden
Eltern, die Sozialleistungen beziehen, von Gebühren befreit. Zum anderen
verpflichten wir die Kitas, ihre Gebühren gestaffelt zu erheben. Das heißt:
Familien mit höherem Einkommen zahlen mehr Gebühren als Familien mit geringerem
Einkommen.