In der Vergangenheit haben wir bereits einiges auf den
Weg gebracht, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Allerdings
zeigt sich, dass weiterer Bedarf besteht. Immer mehr Menschen haben mit
steigenden Mieten zu kämpfen und Schwierigkeiten bezahlbaren Wohnraum zu
finden. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte im Koalitionsausschuss durchsetzen,
dass weitere, über den Koalitionsvertrag hinaus gehende Maßnahmen nun ergriffen
werden. So sieht der Beschluss zum Wohn- und Mietenpaket vor,
Mieter stärker vor Verdrängung und weiteren Mietsteigerungen zu schützen.
Für Mieter galt bisher, dass beim Abschluss neuer
Mietverträge die Vergleichsmiete der letzten vier Jahre herangezogen wurde.
Zukünftig werden die letzten sechs Jahre betrachtet, so dass die
Vergleichsmiete sinkt. Die bereits geltende Mietpreisbremse wird um fünf Jahre
verlängert und kann von den Ländern per Rechtsverordnung festgelegt werden.
Verstoßen Vermieter gegen die Mietpreisbremse haben Mieter künftig den Anspruch
ihre zu viel gezahlte Miete rückwirkend, für einen Zeitraum von 30 Monaten,
zurück gezahlt zu bekommen. Der Verstoß muss innerhalb der ersten 30 Monate
nach Mietbeginn angezeigt werden. Nicht nur aufgrund steigender Mieten, verlieren Mieter
ihren Wohnraum, sondern auch aufgrund von Umwandlungen von Wohnraum in
Eigentum. Daher sollen die Möglichkeiten der Umwandlungen reduziert
werden.
Um den Erwerb von Eigentum anzureizen, soll die
Maklerprovisionen künftig vom Käufer nur noch maximal zur Hälfte bezahlt
werden, wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. Zudem soll die
Wohnungsbauprämie attraktiver gestaltet werden, damit mehr Förderungen in
Anspruch genommen werden. Um mehr Bauland zu gewinnen, soll geprüft werden, wie
das Vorverkaufsrecht durch Kommunen weiterentwickelt, aber auch wie
Brachflächen reaktiviert werden können. Dafür soll ein Investitionsprogramm in
Höhe von 100 Millionen zur Verfügung gestellt werden.