Der Meisterbrief steht nach wie vor für Qualität,
Verbraucherschutz und Ausbildungsplätze. Daher ist es ein wichtiges Signal,
dass wir heute im Bundestage die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf
Gewerken des Handwerks beschlossen haben. Die Ausweitung berücksichtigt
Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts sowie des Europarechts.
Entscheidend für die Frage, in welchen Gewerke künftig
wieder Meisterpflicht gilt, waren die Kriterien Gefahrengeneigtheit und
Kulturgüterschutz. Ersteres betrifft Gewerke, bei denen die falsche Ausübung
der Tätigkeit die Gesundheit Dritter gefährden kann bspw. bei Estrichlegern
oder Lichtreklameherstellern. Der Meisterbrief sichert eine qualitativ
hochwertige Ausbildung und minimiert so das Risiko bei gefahrengeneigten Gewerken.
Beim Kulturgüterschutz geht es darum, den Wissenstransfer in zukünftige
Generationen zu sichern. Betroffen sind vor allem Gewerke, die kaum noch
ausgeübt werden, z. B. Böttcher oder Drechsler.
Hier eine Übersicht über alle 12 Gewerke, für die künftig
wieder die Meisterpflicht gilt:
- Fliesen‑, Platten- und Mosaikleger,
- Betonstein- und Terrazzohersteller,
- Estrichleger,
- Behälter- und Apparatebauer,
- Parkettleger,
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker,
- Drechsler und Holzspielzeugmacher,
- Böttcher,
- Glasveredler,
- Schilder- und Lichtreklamehersteller,
- Raumausstatter und
- Orgel- und Harmoniumbauer.
Unsere Entscheidung ist ein wichtiger Schritt,
um die starke Stellung des Handwerks in der deutschen Wirtschaft zu erhalten,
aber es darf nicht der einzige bleiben. Die wohl größte Herausforderung der
Branche ist aktuell der Fachkräftemangel. Die Antwort von uns Sozialdemokraten
ist: Tarifbindung stärken und so die Attraktivität des Handwerks erhöhen!