Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand. Mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, der heute eingebracht wurde, schafft die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine Kultur der unverzüglichen Zahlungen. Bis jetzt mussten Handwerksbetriebe oft viel zu lang finanziell in Vorleistung treten. Rechnungen wurden meist erst spät gezahlt. Für Unternehmer und Selbstständige barg das ein großes Risiko, denn sie liefen Gefahr aufgrund von fehlender Liquidität Insolvenz anmelden zu müssen, obwohl sie auf dem Papier eigentlich ein deutliches Plus verzeichneten.
In dem neuen Gesetzentwurf können Zahlungsfristen nur noch bis zu maximal 60 Tagen vereinbart werden. Eine längere Frist ist nur noch dann zulässig, wenn sie ausdrücklich durch die Vertragsparteien getroffen wird und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern wird eine wesentlich strengere Regelung festgesetzt, hier gilt grundsätzliche eine maximale Frist von 30 Tagen. Zusätzlich verhindern gesetzliche Regelungen, dass diese Regelungen über AGB oder anderwärtig umgangen werden.
Was den gesetzlichen Zins bei Zahlungsverzug betrifft, sieht der Gesetzentwurf eine Anhebung des in § 288 Abs. 2 BGB geregelten Verzugszinssatzes von 8 auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz vor. Zudem ist ein pauschaler Verzugsschadenersatz in Höhe von 40 Euro geplant.
Somit sorgt die Bundesregierung dafür, dass in Zukunft ein Plus in den Geschäftsbüchern auch ein tatsächliches Plus auf dem Konto der Betriebe ist.